Im Zweifel für den Angeklagten: Dieser im Strafrecht verankerte Grundsatz gilt nicht in Kunstdingen. »Wie es wird, weiß man immer erst hinterher«, pflegte der große Kritiker Gerhard Rohde zu sagen, wenn ihm das Getratsche der Kollegen schon vor einer Premiere auf den Keks ging. Gut, dass mich ein anderer, nicht minder grimmiger Kollege, der sich […]
