Als einen »fest zementierten Schleudersitz« beschrieb ein Mitglied des Ensembles des Karlsruher Theaters die Rahmenbedingungen seiner dortigen Beschäftigung gegenüber VAN. Der sogenannte »Normalvertrag Bühne«, über den Schauspieler:innen, Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder, aber zum Beispiel auch Bühnentechniker:innen, Dramaturg:innen, Bühnenbildner:innen und Musikvermittler:innen hierzulande angestellt sind, gilt normalerweise nur für ein Jahr, muss also fortan erneuert werden. (Demgegenüber arbeitet das Orchester an denselben Häusern unter festen Vertragsbedingungen.) Für eine Nichtverlängerung reicht von Seiten der Intendanz der Verweis auf rein subjektive »künstlerische Gründe«. Diese Praxis fußt auf dem Ideal der Freiheit der Kunst: Intendant:innen sollen bei der Umsetzung ihrer künstlerischen Visionen auch was das Personal angeht flexibel bleiben können. Die vom NV-Bühne geregelte Bezahlung lag mit 2.000 Euro brutto pro Monat lange – für mehrheitlich studierte Angestellte – nur knapp über dem Mindestlohn. Im Juni erreichte ein Zusammenschluss der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), der Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles (VdO) und des Bundesverbands Schauspiel (BFFS) eine Anhebung der Mindestgage auf 2.715 Euro brutto ab 2023 nebst weiterer dynamischer Anpassungen in den Folgejahren (VAN berichtete). Das ist zwar eine deutliche Verbesserung, wirkliche Rücklagen für Zeiten der Arbeitssuche oder des Wohnortwechsels nach der überraschenden Nichtverlängerung eines Vertrags lassen sich so jedoch nicht bilden.
Wie Nichtverlängerungen aktuell eingesetzt werden und wie diese Praxis reformiert werden könnte, erklärt Lisa Jopt, Schauspielerin und Präsidentin der Bühnengenossenschaft.

VAN: An welchen Häusern gab es in diesem Jahr die meisten Nichtverlängerungen?
Lisa Jopt: Am Schauspiel Essen, am Staatsballett Berlin, an den Theatern in Wuppertal und Kaiserslautern.
Wie viele Mitarbeiter:innen betraf das jeweils?
Da nicht alle, die nicht verlängert wurden, unsere Mitglieder sind, können wir keine Zahlen liefern. Aber ich sage mal so: Im Juni und Oktober ist bei uns in der GDBA traurige Saison.
Gibt es bestimmte Abteilungen, aus denen vergleichsweise viele Mitarbeitende nicht verlängert wurden?
Die meisten sind Darsteller:innen und Dramaturg:innen.
Gibt es Gewerke oder Berufsgruppen am Theater, die es jedes Jahr besonders häufig trifft bei den Nichtverlängerungen?
Schauspieler:Innen, Tänzer:Innen, Opernsänger:Innen und Dramaturg:Innen, häufig auch Referent:innen und Leiter:innen der Öffentlichkeitsarbeit.
Wie oft passieren solche Nichtverlängerungen?
Jedes Jahr im Juni und Oktober, fast an jedem Haus. Es bedarf keiner Abmahnung vorher und es trifft viele aus heiterem Himmel. Während der Pandemie gab es vor allem in Münster, Regensburg, Osnabrück und Oberhausen viele Nichtverlängerungen.

Wie muss eine Nichtverlängerung von Seiten der künstlerischen Leiter:innen begründet werden?
Bei einem Intendant:innenwechsel ist ›aus Anlass des Intendant:innenwechsels‹ als Grund ausreichend. Der Bühnenverein empfiehlt auch, keinen weiteren Gründe zu nennen. Für die Betroffenen ist es furchtbar nicht zu wissen, warum sie nicht mehr gewollt sind, es ist sehr frustrierend und psychisch belastend.
Wenn es keinen Intendant:innenwechsel gibt, kann die Intendantin oder der Intendant ›künstlerische Gründe‹ nennen, die vom Gericht nicht geprüft werden können. Dann kommt schon mal sowas wie ›Die Regisseur:innen wollen nicht mit dir arbeiten‹, ›Es war in der letzten Spielzeit so schwierig mit dir‹. Für den Arbeitgeber besteht für seine Behauptungen keine Beweispflicht. Es gibt nur sehr wenige Formalien, die der Arbeitgeber beachten muss, um langjährige Mitarbeiter:innen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, loszuwerden.
Kann man diese subjektiven Gründe für die Nichtverlängerung dann gar nicht anfechten?
Nein. Die Gerichte dürfen die Gründe nicht prüfen. Allein die Sicht der Intendant:innen zählt. Wenn die Gründe vorgeschoben sind, gibt es kaum Möglichkeiten sich dagegen zu wehren, weil die Deutungshoheit eben bei der Intendanz liegt. Die Gerichte beschränken sich lediglich auf die Prüfung der Einhaltung der Formalien: rechtzeitige Einladung zum Anhörungstermin und Einhaltung der Fristen beim Ausspruch der Nichtverlängerung.
Gibt es Häuser, die bekannt sind für ihren rigorosen Umgang mit Nichtverlängerungen?
Es hängt nicht von den Häusern ab, sondern von den Intendant:innen. Das aktuelle System fördert die Hemmungslosigkeit, dass man sich Beschäftigten sehr leicht entledigen kann, ohne dass man sich mit ihnen auseinandersetzen muss.
Die Nicht-Verlängerung wegen künstlerischer Gründe fußt auf der Kunstfreiheit im Grundgesetz. Sie kritisieren auf Ihrer Website, dass dieser Passus nur für künstlerische Leitungen gelte, nicht für die kreative Belegschaft. Wie würden Sie Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes gerne verstanden wissen?
Als Verhinderung von Zensur, also, dass alles in der Kunst dargestellt werden darf. Wir fragen uns, warum Kunstfreiheit nur von einer Person ausgeübt werden darf. Wir halten das für unglaublich gestrig, die Macht über Sichtbarkeit und finanziellem Einkommen in die Hände einer einzelnen Person zu legen.
Was sagen die Jurist:innen: Ist eine andere Lesart von Artikel 5 möglich?
Ja, zum Beispiel im Orchester. Oder auch in den nordischen Ländern, da sind Darsteller:innen unbefristet beschäftigt, was auch mit den EU-Richtlinien vereinbar ist.
Gibt es auch in Deutschland Häuser, die von der Nichtverlängerungspraxis absehen oder nur sehr wenig von ihr Gebrauch machen?
Ja, zum Beispiel das Tanztheater Wuppertal, das Essener Musiktheater, das Schauspiel in Krefeld/Mönchengladbach und das Theater Lübeck.
Was bewirkt das an diesen Theatern?
Gesammeltes Wissen und Erfahrung werden bewahrt. Der Zusammenhalt im Haus wird gestärkt. Künstlerische Entwicklung ist leichter, weil man nicht wieder von vorne anfangen muss und schon einen Stand hat. Die Beschäftigten kennen die Region, die Stadt und das Haus. Die Künstler:innen können ihre soziale Bindung erhalten. Kinder müssen nicht aus ihrer vertrauten Umgebung, aus Schule, Kindergarten und Freundeskreisen gerissen werden.
Haben Sie noch andere Verbesserungsvorschläge zur Einstellung- und Beschäftigungspraxis an Theatern – neben der unbefristeten Anstellung?
Bei Neueinstellungen müssen die Kolleg:innen ein Mitspracherecht haben, wer neu ins Ensemble kommt, schließlich müssen sie ja miteinander arbeiten.
Wer sind aktuell die größten Bremser?
Die Rechtsträger und viele Intendant:Innen.
Gilt der NV-Bühne auch für Solo-Selbständige?
Wir arbeiten sehr intensiv dran. Die EU hat uns eine Grundlage geliefert.
Im letzten Monat wurden in der GDBA zusätzlich für jedes Bundesland Basisgruppen zum lokalen Austuasch gegründet. Warum ist das so wichtig?
Damit wir die Wünsche und Bedürfnisse viel besser und schneller erfahren. Die Kommunikation wird erleichtert und die Vernetzung der ehemaligen ›Einzelkämpfer:innen‹ möglich gemacht. ¶