Als einen »fest zementierten Schleudersitz« beschrieb ein Mitglied des Ensembles des Karlsruher Theaters die Rahmenbedingungen seiner dortigen Beschäftigung gegenüber VAN. Der sogenannte »Normalvertrag Bühne«, über den Schauspieler:innen, Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder, aber zum Beispiel auch Bühnentechniker:innen, Dramaturg:innen, Bühnenbildner:innen und Musikvermittler:innen hierzulande angestellt sind, gilt normalerweise nur für ein Jahr, muss also fortan erneuert werden. (Demgegenüber arbeitet das Orchester an denselben Häusern unter festen Vertragsbedingungen.) Für eine Nichtverlängerung reicht von Seiten der Intendanz der Verweis auf rein subjektive »künstlerische Gründe«. Diese Praxis fußt auf dem Ideal der Freiheit der Kunst: Intendant:innen sollen bei der Umsetzung ihrer künstlerischen Visionen auch was das Personal angeht flexibel bleiben können. Die vom NV-Bühne geregelte Bezahlung lag mit 2.000 Euro brutto pro Monat lange – für mehrheitlich studierte Angestellte – nur knapp über dem Mindestlohn. Im Juni erreichte ein Zusammenschluss der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), der Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles (VdO) und des Bundesverbands Schauspiel (BFFS) eine Anhebung der Mindestgage auf 2.715 Euro brutto ab 2023 nebst weiterer dynamischer Anpassungen in den Folgejahren (VAN berichtete). Das ist zwar eine deutliche Verbesserung, wirkliche Rücklagen für Zeiten der Arbeitssuche oder des Wohnortwechsels nach der überraschenden Nichtverlängerung eines Vertrags lassen sich so jedoch nicht bilden.
Wie Nichtverlängerungen aktuell eingesetzt werden und wie diese Praxis reformiert werden könnte, erklärt Lisa Jopt, Schauspielerin und Präsidentin der Bühnengenossenschaft.
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