Die Mauern im Berliner Schillertheater haben viele Intendanzen kommen und gehen sehen. Nach dem Wiederaufbau 1951 wurde das Haus unter Boleslaw Barlog bis in die 1970er Jahre zur führenden Bühne West-Berlins. Unter Intendant Hans Lietzau inszenierte Samuel Beckett hier 1975 Warten auf Godot. Auf Lietzau folgten Boy Gobert, Heribert Sasse und ein vierköpfiges Direktorium. Nach der Schließung des Theaters durch den sogenannten »Schiller-Killer«, Kultursenator Roloff-Momin, zog 2000 für kurze Zeit das Gorki-Theater ein. Jürgen Flimm verbrachte hier von 2010 bis 2017 die lange Sanierungszeit der Staatsoper, bevor ab 2018 die Komödie am Kurfürstendamm das Theater als Ausweichquartier nutzte. Im Sommer 2023 zog die aktuelle Mieterin, die Komische Oper Berlin (KOB) ein, deren Stammhaus in der Behrenstraße derzeit erneuert wird.
Für zwei altehrwürdige Wände im denkmalgeschützten Theater war damit das Ende der Tage gekommen. »Statischer Nachweis für die Umbauten im Gebäude des Schillertheaters zur temporären Nutzung der Komischen Oper Berlin, Bereich Intendanz« lautet der Titel eines Gutachtens, das ein Berliner Ingenieurbüro im Auftrag der KOB im März 2022 vorlegte. »Im 2. OG des Quergebäudes sollen Räume für die Intendanz hergestellt werden. Dazu ist eine neue Raumaufteilung geplant«, heißt es in dem Bericht weiter, der VAN vorliegt. »Ziel der Untersuchung ist eine Entscheidungsvorlage für die Oper, um zu einer arbeitstechnisch sinnvollen und wirtschaftlichen Lösung zu kommen.« Zu diesem Zweck prüften die Ingenieure zwei Varianten, die jeweils die Zusammenlegung zweier Räume durch den Ausbau einer 51 Zentimeter (Variante 1) beziehungsweise 12 Zentimeter (Variante 2) dicken Wand sowie Türdurchbrüche beinhalten. Dabei wird Variante 2 als »deutlich wirtschaftlicher« vorgestellt. »Bei Variante 1 müssen deutlich längere Stahlträger mit deutlich höherem Eigengewicht eingebaut werden«, so die Gutachter. Ein Transport an den Einbauort könne nur mittels Autokran durch die Fenster und der Einbau der 160 Kilogramm schweren Träger im Raum nur mit Hebezeugen erfolgen.
Dennoch entschied sich die Oper dafür, die kostspielige Variante 1 umzusetzen: Zwei denkmalgeschützte Wände wurden entfernt, insbesondere um das Büro von Ko-Intendant Philip Bröking zu vergrößern. Dass dieses Vorgehen womöglich einen Verstoß gegen Maßstäbe der Wirtschaftlichkeit und gegen den Denkmalschutz darstellen kann, scheint die Oper offenbar billigend in Kauf genommen zu haben.
Nach einer Ortsbegehung lud die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf in einem Schreiben vom 26. Oktober 2023 die Komische Oper zu einer Anhörung – wegen »ungenehmigter Umbauarbeiten« im Schillertheater, unter anderem »verschiedene, auch in das statische Gefüge des Hauses eingreifende Grundrissänderungen in den Obergeschossen«.
Wer die Entscheidung für den teuren Umbau traf und warum, ließ das Haus bislang unbeantwortet. Auch zu den Kosten äußerte sich die Oper nicht. Ob vonseiten des Denkmalschutzes Rückbauten angeordnet wurden, ob sie bereits erfolgt sind oder noch ausstehen und wie hoch die entsprechenden Kosten sind: Auch hierzu verweigert die Komische Oper bislang jede Auskunft. Sie teilt lediglich mit, dass »bei allen wesentlichen Maßnahmen mit den Beteiligten Einvernehmen erzielt wurde.«
»Das Ringen um jeden Euro geht weiter«, erklärten die beiden Ko-Intendant:innen der Komischen Oper, Philip Bröking und Susanne Moser, im Vorwort des Spielzeithefts zur Saison 2025/26. Gemeint waren damit die Sparmaßnahmen des Berliner Senats: Kürzungen von fast 4 Millionen Euro im Budget 2025 und ein zwischenzeitlich drohender und schließlich abgewendeter Baustopp bei der Sanierung des Stammhauses. Dass bei der Leitung des Hauses allerdings nicht mit jedem Euro umsichtig gewirtschaftet wurde, legen Recherchen nahe, die VAN in den vergangenen Monaten durchgeführt hat. Ausgangspunkt waren interne Dokumente, die VAN seit Ende Dezember 2024 einsehen konnte. Sie gewähren einen seltenen Einblick in die Finanzen eines öffentlich finanzierten Opernhauses, dessen Mittelverwendung sonst als weitgehend undurchsichtig gilt. Im Fokus stehen neben Verstößen gegen den Denkmalschutz Unregelmäßigkeiten bei Reisekostenabrechnungen, die Anmietung eines ausrangierten Busses, Beraterhonorare und die Mandatierung eines Promianwalts.
Die Whistleblower und weitere aktuelle sowie ehemalige Mitarbeitende, mit denen VAN in den vergangenen Monaten gesprochen hat, werfen der Leitung der KOB vor, die im Umgang mit öffentlichen Mitteln gebotene Sorgfaltspflicht oft außer Acht zu lassen. Im Umfeld eines Opernhauses, in dem zahlreiche Mitarbeiter:innen unter dem NV Bühne beschäftigt sind – einem Vertragsmodell, das nicht selten als unsicher und unzureichend entlohnt kritisiert wird – entfalten solche Vorwürfe eine besondere Brisanz. Gleichzeitig betonen alle Gesprächspartner, wie sehr ihnen die Komische Oper Berlin am Herzen liegt.
Beim Umzug ins Schillertheater deutet noch eine zweite Baumaßnahme auf einen wenig sorgfältigen Umgang mit öffentlichen Mitteln hin: Um die Inbetriebnahme des denkmalgeschützten Hauses auch optisch zu markieren, ließ die Oper zu Beginn der Spielzeit 2023/24 an der Fassade des Theaters einen großformatigen Schriftzug mit dem Claim »#allesaußergewöhnlich« anbringen. Das Problem: Die Denkmalschutzbehörde hatte auch diese Baumaßnahme nicht genehmigt. Erst nachdem das Bezirksamt die Montage des Schriftzugs bemängelt hatte, reichte die damit beauftragte Firma nachträglich bei der Bauaufsicht einen Genehmigungsantrag ein – der jedoch abgelehnt wurde. »Der Schriftzug tritt in Material, Schriftart, Größe und Farbe in übertönende Konkurrenz mit dem bauzeitlichen Schriftzug ›Schiller Theater‹«, heißt es in einem Schreiben der Unteren Denkmalschutzbehörde an die Oper vom 27. Oktober 2023, das VAN vorliegt. Noch schwerwiegender sei »die durch die Befestigungsart zu erwartende Beschädigung der bauzeitlichen Fassadenplatten durch zahlreiche Bohrungen und metallische Verankerungen«. Zu diesem Zeitpunkt war der Schriftzug jedoch, trotz fehlender Genehmigung, bereits angebracht worden, was die Denkmalschutzbehörde bei einer Objektbegehung feststellte, und zwar – anders als im nachgereichten Antrag angegeben – nicht in Fugen, sondern »direkt in vorher unbeschädigten bauzeitlichen Natursteinplatten«, wie es im Schreiben der Behörde weiter heißt. »Die Fassade in diesem Bereich wurde dadurch nachhaltig beschädigt.« Die Behörde drohte mit einem Bußgeld von 500.000 Euro und ordnete den sofortigen Rückbau sowie die »fachgerechte und materialgetreue Reparatur der Fassade« an.
»Nach unerwartetem Einspruch der zuständigen Denkmalschutzbehörde erfolgte der Rückbau der Leuchtwerbung am Schillertheater in Abstimmung mit dieser Behörde«, teilt die Komische Oper auf VAN-Anfrage mit. Zu den Kosten des Schriftzugs und seiner Montage möchte sie sich ebenso wenig äußern wie zu den Ausgaben für Rückbau und Fassadenreparatur. Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), die das Schillertheater im Auftrag des Landes Berlin verwaltet, verweist die Verantwortung an die Oper: »Die Nutzer sind für die von Ihnen veranlassten Maßnahmen und das Einholen der notwendigen Genehmigungen selbst verantwortlich und tragen auch die Kosten«, heißt es auf Anfrage. Dies gelte ebenfalls für Rückbaukosten.

Eine andere Maßnahme zur öffentlichen Sichtbarmachung der Komischen Oper zum Saisonbeginn 2023 erwies sich ebenso als Fehlinvestition – und sorgte hausintern für Kopfschütteln. Im Oktober 2023 ließ die Komische Oper einen ausrangierten BVG-Bus anmieten, der durch Berlin fahren und für die sogenannten Außenspielstätten werben sollte. Unter dem Motto »Raus in die Stadt« plante das Haus, während der Sanierungszeit neben dem Schillertheater auch andere Orte im Berliner Stadtgebiet wie den ehemaligen Flughafen Berlin-Tempelhof zu bespielen. Allerdings wurde der Bus nie in Betrieb genommen. Eine Zulassung lag nicht vor, das Nummernschild fehlte – stattdessen parkte das Fahrzeug, das aufwendig gemäß der CI der Komischen Oper foliert wurde, wochenlang unbewegt in der Straße »Am Schillertheater«. Nach übereinstimmenden Schilderungen mehrerer Mitarbeitender suchten daraufhin zwei Beamte der nahegelegenen Polizeiwache das Intendantenbüro auf, um die fehlende Parkgenehmigung zu prüfen. Diese konnte nicht erteilt werden, da der Bus offiziell nicht angemeldet war. Für die Oper gefahren ist er letztlich nie. Auf Nachfrage teilt die KOB mit: »Leider hat sich die Entscheidung im Nachhinein als nicht vollumfänglich umsetzbar und in ihrer Werbewirkung als nicht den Erwartungen entsprechend erwiesen.« Weder zu den Anmietungs- und Gestaltungskosten sowie eventuell angefallenen Bußgeldern noch zum Verbleib des Busses möchte das Haus Auskunft geben.
»Nicht den Erwartungen entsprechend«: Umgebauter BVG-Bus der Komischen Oper am Schillertheater im Oktober 2023
Kostspielig sind auch die zahlreichen Dienstreisen der beiden Ko-Intendant:innen Susanne Moser und Philip Bröking. Seit der Spielzeit 2005/06 ist Moser Geschäftsführende Direktorin und Bröking Operndirektor der Komischen Oper, 2022 übernahmen die beiden in der Nachfolge von Barrie Kosky zusätzlich die Intendanz des Hauses. Am 1. Juli 2025 wurde die Verlängerung der Verträge der Ko-Intendant:innen bis 2032 bekanntgegeben. Nach VAN vorliegenden Unterlagen unternahmen Moser und Bröking allein zwischen März und Oktober 2023 Dienstreisen unter anderem nach Straßburg, Turin, Basel, Valencia, Frankfurt, Amsterdam, Buenos Aires, Zürich, Hamburg, Glyndebourne, London, Bad Kissingen, München, Aix-en-Provence, Bregenz, Salzburg, Paris und Kopenhagen – zum Teil mehrfach an denselben Ort. Die entsprechenden Abrechnungen, die VAN einsehen konnte, summieren sich, inklusive Ausgaben für Anreise, Unterkunft und Bewirtung, teilweise auf mehrere Tausend Euro pro Monat.
Dabei reisten beide Intendant:innen mitunter zu denselben Veranstaltungen. So besuchten sowohl Bröking als auch Moser die Generalprobe von Barrie Koskys Inszenierung der Dialogues des Carmélites beim Opernfestival in Glyndebourne am 7. Juni 2023 und die Premiere von Koskys Rheingold-Inszenierung am Royal Opera House London am 11. September desselben Jahres. Allein diese beiden Dienstreisen verursachten zusammen Kosten im mittleren vierstelligen Bereich. Auf die Frage, warum die gleichzeitige Anwesenheit beider erforderlich war, antwortet die Komische Oper nicht direkt. Stattdessen heißt es allgemein, alle genannten Reisen seien »durch die dienstlichen Belange der betreffenden Personen begründet und erforderlich, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können.«
Auch einzelne abgerechnete Posten innerhalb der Dienstreisen werfen Fragen auf. Das Opernhaus verweist gegenüber VAN darauf, dass Dienstreisen ausschließlich auf Grundlage zahlreicher rechtlicher und interner Regelungen – insbesondere dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BRKG (BRKGVwV) sowie der Landeshaushaltsordnung (LHO) – genehmigt und abgerechnet werden. VAN liegen jedoch mehrere Abrechnungen vor, die deutlich über den gesetzlich vorgesehenen Pauschalen liegen. So überschreiten etwa Hotelaufenthalte von Ko-Intendant Bröking in einigen Fällen die im BRKG beziehungsweise in einer ergänzenden Verwaltungsvorschrift vorgesehenen Höchstsätze um etwa 190 bis 250 Euro pro Nacht – beispielsweise in London im Juni 2023 (782 Euro für zwei Nächte) und erneut im September (829 Euro für zwei Nächte), in Paris ebenfalls im September (389 Euro pro Nacht) oder Aix-en-Provence im Juli (605 Euro für zwei Nächte). Auf welcher Grundlage Übernachtungskosten in dieser Höhe genehmigt und erstattet wurden, dazu äußern sich weder die Komische Oper noch die Stiftung Oper in Berlin, die unter anderem die Wirtschaftsführung des Hauses kontrolliert und zudem Arbeitgeberin aller Mitarbeitenden und damit auch der Ko-Intendant:innen ist.
Bei der Wahl der Verkehrsmittel finden sich ebenfalls Unregelmäßigkeiten. Nach den Reisekostenrichtlinien der Stiftung Oper werden Taxikosten innerhalb Berlins grundsätzlich nicht erstattet. VAN liegen allerdings zahlreiche Dienstreiseabrechnungen vor, in denen sowohl Bröking als auch Moser innerstädtische Taxifahrten zur Erstattung einreichen. In den Vermerken dazu wird als Begründung zum Beispiel eine »späte Reise« oder »schweres Gepäck« genannt. Auch bei Wegen, die außerhalb Berlins zurückgelegt werden, finden sich immer wieder erstattete Taxifahrten, deren Begründung über die zulässigen Kriterien hinausgeht. Laut Richtlinie darf ein Taxi dort nur aus »triftigem Grund« genutzt werden, etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen, fehlendem öffentlichen Nahverkehr oder Fahrten zwischen 23 und 6 Uhr. In vielen Fällen führen Moser und Bröking hingegen Zeit- oder Termindruck an. Manchmal scheint auch mangelnde Ortskenntnis Grund genug: Bei einer Dienstreise nach Valencia rechtfertigt Ko-Intendant Bröking eine Taxifahrt vom Flughafen zum Hotel am frühen Abend mit dem Hinweis auf einen »unübersichtlichen ÖPNV« – obwohl zwei direkte Metroverbindungen ins Stadtzentrum bestehen. Zurück zum Flughafen geht es dann ebenfalls per Taxi: »Termindruck«.
Bei den hier geschilderten und weiteren Taxifahrten Brökings unterzeichnete Ko-Intendantin Moser die Vermerke zur Erstattung. Die VAN vorliegenden Dienstreiseanträge genehmigten sich die beiden jeweils gegenseitig, zum Teil erst nach Reiseantritt.
Auch bei Bahnreisen weichen die Ko-Intendant:innen Philip Bröking und Susanne Moser offenbar regelmäßig von den geltenden Richtlinien ab. Obwohl laut Vorgaben der Stiftung Oper in Berlin grundsätzlich nur Fahrten in der 2. Klasse erstattungsfähig sind – selbst bei einer Reisedauer über zwei Stunden –, reisen beide nach Informationen von VAN fast ausschließlich in der 1. Klasse. Eine Ausnahme ist laut Richtlinie lediglich dann zulässig, wenn die 1. Klasse im Gesamtergebnis günstiger ist als die 2. Klasse, diese Regelung gilt ausdrücklich auch für »leitende Mitarbeiter«. Bei den VAN vorliegenden Bahnreisen von Bröking und Moser ist eine solche Ausnahme jedoch nicht erkennbar.
An anderer Stelle geht es hingegen genauer zu: Nachdem sie für eine Dienstreise mit dem PKW zu den Salzburger Festspielen nur 650 Kilometer statt der tatsächlich gefahrenen 685 Kilometer erstattet bekommen hatte, ließ Ko-Intendantin Moser, so wird aus der Dokumentation der Reisekostenerstattung ersichtlich, bei der Abrechnungsstelle der Stiftung Oper nachfragen: »Frau Moser bat mich zudem, ob Sie mir die gesetzliche Grundlage, dass nur 650 Kilometer abgerechnet werden, zukommen lassen könnten? Sie würde sich hier gerne selber noch einmal belesen…«
Auf Nachfrage von VAN betonen die Komische Oper und die Stiftung Oper in Berlin, dass sämtliche Reisekostenabrechnungen durch das Controlling geprüft und freigegeben würden. Darüber hinaus unterziehe die interne Revision der Stiftung alle Dienstreisen regelmäßig einer Überprüfung. »Es gab keinerlei Beanstandungen.« Zu den konkreten Auffälligkeiten äußern sich weder Oper noch Stiftung.
Kaum ein anderes deutschsprachiges Opernhaus war in den letzten 15 Jahren so erfolgreich wie die Komische Oper Berlin. 2015 und 2024 wurde sie bei den International Opera Awards zum ›Opernhaus des Jahres‹ gekürt. Unter den drei öffentlich finanzierten Berliner Opernhäusern, die unter dem Dach der Stiftung Oper Berlin zusammengefasst sind, hat das künstlerische Profil der Komischen Oper die schärfsten Konturen. Dieser Aufstieg ist verbunden mit dem Namen Barrie Kosky, der von 2012 bis 2022 Intendant und Chefregisseur des Opernhauses war.
Nach seinem Ausscheiden als Intendant im Sommer 2022 blieb er dem Haus als Hausregisseur verbunden – mit jährlich zwei Inszenierungen für fünf Spielzeiten. Nach VAN-Informationen erhielt er zudem von der Stiftung Oper einen Anschlussvertrag als künstlerischer Berater. Über die Höhe seines Gehalts gibt die Stiftung Oper mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte keine Auskunft. Nach VAN Informationen soll der international vielbeschäftigte Kosky für seine Berater- und Regietätigkeit ab dem 1. August 2022 ein monatliches Bruttogehalt von 10.000 Euro erhalten haben. Welche Aufgaben diese Tätigkeit umfasst und wie viele Tage im Monat er dafür arbeitet, ist unbekannt. Die Stiftung Oper möchte sich dazu nicht äußern.
Neben dem künstlerischen Berater Kosky beschäftigt die Komische Oper zudem den externen Castingberater Christian Carlstedt. »Die Komische Oper Berlin hat im Jahr 2019 ihr Scoutingteam um einen Castingberater verstärkt«, heißt es auf Anfrage. Welche konkreten Aufgaben Carlstedt übernimmt, auf welcher Grundlage er engagiert wurde und wie hoch seine Honorare ausfallen, dazu schweigt das Haus. Auch eine inhaltliche Begründung für das zusätzliche Beratungsmandat bleibt es schuldig. Auffällig: Weder die Deutsche Oper noch die Staatsoper Unter den Linden arbeiten laut Stiftung Oper in Berlin mit einem vergleichbaren externen Castingberater. Warum ein solches Mandat ausgerechnet an der Komischen Oper notwendig sein soll, bleibt offen.
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Überhaupt scheint die Bereitschaft sowohl der Stiftung Oper als auch der Komischen Oper, hinsichtlich der genannten Ausgaben Transparenz herzustellen, begrenzt. Im Gegenteil: Kurz nachdem VAN eine erste Anfrage an das Opernhaus und die Stiftung verschickt hatte, mandatierten beide Institutionen den Medienanwalt Christian Schertz mit der »Vertretung presse- und persönlichkeitsrechtlicher Interessen« – obwohl sowohl der Stiftung als auch der Oper eine eigene Justiziarin rechtsberatend zur Verfügung stünden. In einem humorlosen Schreiben weist Schertz darauf hin, dass die Komische Oper »gegen jegliche Form von unwahrer oder die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitenden und der Opernleitung verletzende Berichterstattung sämtliche denkbaren, presserechtlichen Schritte einleiten wird«. Lag der Mandatierung des »bekanntesten und gefürchtetsten Presseanwalts Deutschlands« (ARD) möglicherweise der Wunsch zugrunde, kritische Berichterstattung frühzeitig zu unterbinden? Oder handelt es sich hier um einen schlechten Scherz – denn wer würde guten Gewissens eine hochpreisige Kanzlei auf Staatskosten beauftragen, um sich gegen den Vorwurf der Verschwendung öffentlicher Gelder zu verwahren? Zu seinem Stundensatz sowie zum Grund für die Beauftragung möchten sich Oper und Stiftung nicht äußern. Sie teilen hingegen über Schertz mit: »Der Betrieb der Komischen Oper Berlin wird mit größtmöglicher Effizienz geführt.« ¶
Update 27.7.2025: Die Stiftung Oper in Berlin und Komische Oper Berlin (nachfolgend gemeinsam »Oper«) haben über ihren Anwalt Passagen dieses Artikels beanstandet und darin unwahre Tatsachenbehauptungen gesehen. Die Redaktion hat daraufhin im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit der Oper zur Vermeidung einer langwierigen und teuren gerichtlichen Auseinandersetzung folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen:
In der früheren Version des Artikels war im Zusammenhang mit Umbauten im Gebäude des Schillertheaters davon die Rede, dass die Oper beide in einem Statischen Gutachten erwähnte Umbauvarianten (Variante 1 und 2) realisiert hat. Unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Mitteilungen im anwaltlichen Schreiben der Oper, dass die Oper nur eine Variante realisiert hat, hat der Verlag die Passage entsprechend abgeändert.
In der früheren Version des Artikels war außerdem im Zusammenhang mit einem ausrangierten Bus von dessen »Erwerb« und dessen Anschaffung sowie entsprechender »Anschaffungskosten« die Rede. Nach Auskunft der Oper handelt es sich um eine Anmietung. Dies wurde entsprechend klargestellt.
Ebenfalls geändert wurde eine Passage zu Barrie Kosky: Nach Auskunft der Oper umfasst der Vertrag auch Honorare für seine Inszenierungen. Die Redaktion hat die Formulierung entsprechend angepasst.
Die frühere Version des Artikels enthielt außerdem zwei von der Oper beanstandete Zitate, die vom Verlag aus Gründen des Quellenschutzes im Rahmen einer außergerichtlichen Verständigung gelöscht wurden.






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