Als die Leitung der Komischen Oper Berlin (KOB) im April von unseren Recherchen erfuhr, meldete sich Ko-Intendant Philip Bröking unter dem Betreff »Gesprächsangebot« bei VAN: »Susanne Moser und ich stehen Ihnen gerne für Informationen aus erster Hand zur Verfügung.« Wir bedankten uns und kündigten an, auf das Angebot zurückzukommen.
Auskünfte aus erster Hand – von den Ko-Intendant:innen Bröking/Moser oder auch dem Generaldirektor der Stiftung Oper in Berlin, Georg Vierthaler – gab es seitdem nicht. Seit unserer ersten Anfrage kommunizieren sowohl die KOB als auch die Stiftung nur über den von ihnen mandatierten Medienanwalt Christian Schertz.
Zur Einordnung: Es geht hier nicht um private Verfehlungen, sondern um Nachfragen zur Verwendung öffentlicher Mittel, gestützt auf eine umfassende Faktenlage: Kosten für Büroumbauten, Verstöße gegen den Denkmalschutz, Reisekosten, Beraterverträge. Fragen, auf deren Antworten, so könnte man argumentieren, der Steuerzahler ein Recht hat. Und die eine öffentlich geförderte Institution vielleicht auch ohne journalistischen Druck offenlegen sollte.
Statt aufzuklären, entschied man sich dafür, einen teuren Promianwalt zu beauftragen. Der Verdacht, dass dadurch kritische Berichterstattung verhindert oder verzögert werden soll, drängt sich auf. Dass dem Vorwurf eines fragwürdigen Umgangs mit Steuergeld mit einem fragwürdigen Umgang mit Steuergeld begegnet wird, ist von selbstentlarvender Ironie.
Über Schertz lässt die Oper mitteilen, dass »alle gesetzlichen und sonstigen Vorgaben peinlich genau eingehalten wurden, sodass unseres Erachtens bereits der Berichterstattungsanlass entfällt«. Gleichzeitig wird zu offensichtlichen Unregelmäßigkeiten jede Antwort verweigert. Das gilt insbesondere für die vielen auffälligen Reisekostenabrechnungen. Ist es Chuzpe oder Selbstgewissheit, erst kategorisch Regelkonformität zu behaupten – und dann kategorisch zu schweigen, wo Belege das Gegenteil nahelegen?
Auch bei vielen anderen Fragen setzen Oper und Stiftung auf Aussitzen statt Aufklärung: Warum mussten die Büroräume der Intendanz im Schillertheater unbedingt vergrößert werden, dazu noch denkmalschutzrechtlich unzulässig, und warum wurde dafür nicht die kostengünstigere Variante gewählt? Wie viel haben die Rückbauten der gegen den Denkmalschutz verstoßenen Umbauten insgesamt gekostet? Warum unterhält die Komische Oper – anders als die beiden anderen Opernhäuser der Stiftung – teure Berater und was genau machen die? Aus welchen Gründen wurde ein Medienanwalt engagiert, statt auf die Expertise der eigenen Justitiare zurückzugreifen, und was kostet der eigentlich?
Statt Kritik zu entkräften, versuchen Bröking und Moser, die Kritiker zu diskreditieren: In einem Schreiben an alle Mitarbeitenden als Reaktion auf die VAN-Recherche werfen die beiden Ko-Intendant:innen uns letzte Woche »tendenziöse Interpretationen und irreführende, teils abstruse Schlussfolgerungen« vor. Belege liefern sie dafür nicht. Manch Opernintendant hätte bei derartigen Diskreditierungen womöglich einen teuren Medienanwalt in Stellung gebracht. (Auch vor dem Hintergrund der anwaltlichen Drohgebärde war unsere Recherche das Gegenteil von interpretierend und schlussfolgernd, sondern geradezu pedantisch faktenbasiert.)
Von Selbstkritik ist im Schreiben der beiden Ko-Intendant:innen keine Spur. Dabei wäre auch das ja eine Möglichkeit gewesen: »Dort haben wir Mist gebaut, dafür entschuldigen wir uns.« Oder auch: »Das fanden wir damals vertretbar, heute würden wir es anders machen.« In einer großen Organisation passieren Fehler. Es geht hier nicht um moralischen Puritanismus. Mit dem Unwillen zur Aufklärung geben aber Oper und Stiftung fatalerweise genau das Zerrbild ab, das Kulturkämpfer vom vermeintlichen »Elfenbeinturm« der öffentlich finanzierten Kultur zeichnen: gut im Austeilen, schlecht im Kehren vor der eigenen Haustür. Da wundert es wenig, dass viele Mitarbeitende der KOB den Weg über VAN wählten, statt Missstände intern anzusprechen.
An der Komischen Oper verdienen die beiden Ko-Intendant:innen etwa drei- bis viermal so viel wie ein Gesangssolist, eine Maskenbildnerin, ein Bühnentechniker oder eine Dramaturgin – Berufsgruppen, die gleichermaßen den Spielbetrieb, das künstlerische Profil und die Außenwirkung des Hauses mittragen. Viele von ihnen arbeiten zudem in den prekären, befristeten Beschäftigungsverhältnissen des Tarifvertrags NV Bühne. Ein solches Gehaltsgefälle birgt Konfliktstoff, wenn der Eindruck entsteht, die Leitung gehe mit den ihnen übertragenen öffentlichen Mitteln nicht mit der gebotenen Sorgfalt um. Genau diesen Eindruck äußerten viele aktive und ehemalige Mitarbeitende der KOB im Gespräch mit VAN.
Das Gefälle endet nicht an der Bühnentür. Im Protest gegen die Kürzungen des Senats rückte die Szene vor einigen Monaten unter dem Slogan »Berlin ist Kultur« zusammen. Aber im gemeinsamen Boot stehen wenige auf der Brücke und viele schuften im Maschinenraum. In Niedersachsen ist gerade die Zukunft dreier Neue Musik-Ensembles bedroht, weil ihnen vom Land Niedersachsen eine jährliche Förderung von 20.000 Euro gestrichen wurde. Und wer unten in der Nahrungskette steht – also die freie Szene – der muss sich nervenaufreibend (und unbezahlt) mit bis zur Entwürdigung peniblen Prüfberichten und Verwendungsnachweisen herumschlagen. Da wird dann bisweilen bei Kleinstpositionen genau nachgeforscht und »vertieft geprüft«: Sie haben Projektkonto-Gebühren von 8,20 Euro abgerechnet? Das wurde doch gar nicht bewilligt! 75,60 Euro für eine Hotelübernachtung? Das übersteigt die laut BRKG vorgeschriebene Übernachtungspauschale von 70 Euro! Bitte 5,60 Euro umgehend zurückzahlen. 1. Klasse abzurechnen, obwohl nur die 2. erstattungsfähig ist, Hotelzimmer für 400 Euro pro Nacht oder eine anwaltliche Vertretung bei kritischen Nachfragen? Eher nicht drin.
In ihrem Brief unterbreiten Bröking und Moser auch den Mitarbeitenden der KOB letzte Woche ein Gesprächsangebot: »Wenn Sie Fragen oder Gesprächsbedarf haben, kommen Sie gerne auf uns zu.« Dabei sind die Fragen längst gestellt. ¶

