»Die coronabedingte Schneise der Verwüstung durch die Kulturszene lässt sich zunehmend in Zahlen fassen«, meldete die Stadt Berlin am 13. April 2021 mit Blick auf einen am selben Tag veröffentlichten Bericht der Berliner Senatsverwaltung für Kultur zur Jahresbilanz der landeseigenen Orchester- und Theaterbetriebe. Die »Schneise der Verwüstung« meint dabei den im Bericht festgehaltenen pandemiebedingten Rückgang der Kartenverkäufe: 2020 verzeichneten die landeseigenen Bühnen nur gut 900.000 zahlende Besucherinnen und Besucher, 2019 waren es noch 3,3 Millionen. Diese Zahlen überraschen wenig, verleiteten einige aber dennoch zu alarmistischen Beschreibungen, die vermuten ließen, die Berliner Bühnen stünden sämtlich kurz vor dem Aus. Die Berliner Zeitung leitete ihren Artikel zum Thema ein mit den Worten »Die Kulturverwaltung vermeldet desaströse Besucherzahlen an den institutionell geförderten Berliner Bühnen und Orchestern«, die Morgenpost bilanzierte: »Wie verheerend sich Corona auf die Kulturhäuser ausgewirkt hat, das gibt es jetzt schwarz auf weiß.« Was ebenfalls im Bericht des Senats, aber in keinem der Artikel steht: Alle großen landeseigenen Opernhäuser beendeten das Jahr 2020 mit schwarzen Zahlen. Auch die Rundfunk-Orchester und -Chöre machten Gewinne. Lediglich die Berliner Philharmoniker und das Konzerthaus mussten von Bund und Land gesondert finanziell unterstützt werden, sodass auch sie 2020 mit ausgeglichenen Bilanzen (bei den Philharmonikern) oder sogar einem Plus (beim Konzerhaus) beendeten. Die Schließung der Häuser mag aus Künstler:innen- wie aus Publikumssicht dramatisch sein, finanziell ist sie es zumindest für diese großen landeseigenen Institutionen nicht.
An der Deutschen Oper beispielsweise gab es 2020 laut Senatsbericht zwar nur vier statt – wie vor Pandemiebeginn geplant – zwölf Neuproduktionen und insgesamt 116 Vorstellungen (statt der geplanten 286) mit gut 60.000 Besucherinnen und Besuchern (gerechnet hatte man ursprünglich mit gut 258.000). So wurden über Ticketverkäufe etwa 8,2 Millionen Euro weniger eingespielt als kalkuliert. Dafür sanken die Personalkosten aber auch um circa 6,8 Millionen Euro, außerdem erstattete der Bund über die Agentur für Arbeit der Deutschen Oper 6,7 Millionen Euro für Kurzarbeit. Die etwa 1,5 Millionen Euro, die die Deutsche Oper an unvorhergesehenen Mehrausgaben beispielsweise für Corona-Testungen oder den WLAN-Ausbau verbuchen musste, wiegen 1,7 Millionen Euro auf, die beim »kulturfachlichen Sachaufwand« eingespart werden konnte. Alles in allem ergibt das für die Deutsche Oper Ende 2020 unterm Strich ein Plus in Höhe von etwa 5,4 Millionen Euro. Ganz ähnlich verhält es sich bei der Staatsoper Unter den Linden (Plus von etwa 6,1 Millionen Euro) und der Komischen Oper (Plus von etwa 5,7 Millionen Euro).

Deutlich geringer fällt dem Bericht zufolge das Finanzpolster bei den Rundfunkorchestern und -chören (dem DSO, dem RSB, dem Rundfunkchor Berlin und dem RIAS Kammerchor, insgesamt 384.000 Euro) aus. Das Konzerthaus und sein Orchester gehen mit einem Plus von 833.000 Euro ins Jahr 2021, haben dieses aber nur durch eine Sonderförderung des Landes in Höhe von etwa 3,2 Millionen Euro erreicht. Sie sind allerdings auch als einzige große Berliner Klassik-Institutionen laut Senatsbericht 2020 gar nicht Kurzarbeit gegangen. Die Berliner Philharmoniker (beziehungsweise die zugehörige Stiftung) hätten das Jahr 2020 mit einem Defizit von etwa 8 Millionen Euro abgeschlossen, wenn Bund und Land nicht eingesprungen wären, um auszugleichen. Dass der Verlust von Kartenverkauf und Saalmiete gerade bei den Philharmonikern so stark zu Buche schlägt, liegt daran, dass diese – auch das zeigt der Bericht – für gewöhnlich etwa 55 Prozent ihrer Einnahmen selbst generieren und nur zu etwa 45 Prozent bezuschusst werden (davon zu circa 30 Prozent vom Land Berlin). Ähnliches gilt für das Konzerthaus, das in normalen Jahren etwa 30 Prozent der Einnahmen selbst erwirtschaftet. Die Berliner Opern haben demgegenüber im normalen Betrieb einen Eigenwirtschaftsanteil von lediglich etwa 20 Prozent. Da wiegen die fehlenden Gewinne weniger schwer, gleichzeitig sind hier die Personalkosten im Normalbetrieb besonders hoch (und damit auch die Einsparungen bei Schließung bei gleichzeitig hohem Zuschuss durch Kurzarbeit).
Der Senat ruft seine Häuser und Bühnen jetzt dazu auf, im Jahr 2021 bei Defiziten durch erneute Schließungen zunächst auf die Finanzpolster aus 2020 zurückzugreifen, bevor Landeshilfen in Anspruch genommen werden. »Der Jahresüberschuss dient u.a. der finanziellen Vorsorge für das Jahr 2021, um infolge des unbekannten Pandemieverlaufs die drohenden negativen wirtschaftlichen Folgen anteilig aufzufangen«, heißt es dazu im Bericht. Vom Senat kam, so äußerten sich mehrere Häuser gegenüber VAN, die Ansage, für 2021 nur mit 30 Prozent der »normalen« Gewinne aus dem Ticketverkauf zu kalkulieren, da davon auszugehen ist, dass, wenn überhaupt wieder gespielt werden kann, lediglich eine reduzierte Anzahl von Besucher:innen zugelassen wird. Eine solche Öffnung bei gezwungenermaßen geringer Auslastung bedeutet womöglich: ein Bruchteil der »normalen« Einnahmen bei 100 Prozent der Kosten (möglicherweise sogar noch erhöht durch Hygienemaßnahmen). Diese Lücken sollen mit Überschüssen aus dem Vorjahr gestopft werden.

Nur hatten die Berliner Bühnen 2021 ja noch gar nicht geöffnet (vom Beginn eines abgebrochenen Pilotprojekts mit einigen wenigen Aufführungen einmal abgesehen). Und sie werden durch den Einsatz der Bundesnotbremse wohl auch nicht vor Ablauf der ersten Jahreshälfte wieder spielen können. Die Bundesmittel für die Kurzarbeit fließen trotzdem weiter, die Personalkosten bleiben geringer als sonst. Mit »Schneisen der Verwüstung« in den Bilanzen der Berlin Häuser ist also auch 2021 nicht zu rechnen, auch wenn in diesem Jahr noch überhaupt keine Tickets verkauft wurden. Hinzu kommt, dass zumindest das Plus der Opernhäuser laut dem Bericht vor allem in der Kurzarbeit – also durch Gelder vom Bund – begründet ist, lediglich die Deutsche Oper hat vom Land Berlin außerplanmäßig 200.000 Euro zum Ausbau der digitalen Infrastruktur erhalten. Der Aufruf, zunächst die Überschüsse aus 2020 zu verwenden, bevor finanzielle Landeshilfen angefragt werden, läuft hier also ins Leere.
Kulturstaatssekretär Torsten Wöhlert versichert zudem auf VAN-Nachfrage, dass beim Verweis auf mögliche finanzielle »pandemiebedingte Risiken« in 2021 ausdrücklich nicht mit einer Kürzung der Landesgelder für die Kultureinrichtung kalkuliert werde. In anderen Ländern und Kommunen – wie beispielsweise in Bamberg – sieht das aber anders aus. So leben aktuell viele Kulturinstitutionen in Deutschland in Angst vor der Eindampfung ihrer Etats. Das wurde gestern zum wiederholten Male im »Bürgerdialog« mit der Bundeskanzlerin deutlich. Ein Corona-Plus könnten dabei von klammen Kommunen oder Ländern als Begründung vorgeschoben werden. Allerdings ist das Corona-Plus ganz klar begrenzt auf den Zeitraum der Schließung bei gleichzeitiger Kurzarbeit, während Kürzungen der öffentliche Gelder sicherlich von längerer Dauer wären. Die Finanzpolster aus 2020 dürfen darum nicht zum Argument für Einsparungen durch die öffentlichen Träger werden. Das scheint zumindest der Berliner Senat ähnlich zu sehen.

Wenn der offiziell vorgegebene Verwendungsfall der Überschüsse – negative wirtschaftliche Pandemiefolgen in 2021 auffangen – nun voraussichtlich zumindest in Berlin in vielen Institutionen nicht eintritt, stellt sich die Frage: Kann oder sollte den Häusern vorgeschrieben werden, wofür das Plus ausgegeben werden soll?
Die Komische Oper beispielsweise hat Teile der Gewinne aus 2020 nach Aussage der Presseabteilung gegenüber VAN schon verplant: Ab 2023 muss die Komische Oper für fünf Jahre ins Schiller-Theater umziehen, weil das Stammhaus saniert wird. »Allgemeine Mehrkosten und Einnahmeausfälle während des ›Exils‹« müsse das Haus selbst ausgleichen, man rechne mit mehrstelligen Millionenbeträgen. Wegen der Pandemie habe die Komische Oper keine Rücklagen aus Gastspielen, Vermietungen oder Lizensierungen bilden. Hier gebe es pandemiebedingt große Einnahmeausfälle, die aufgefangen werden müssen.
Die Frage ist nur: Wie viel Sinn ergibt ein Finanzplan für einen Umzug, wenn am alten wie am neuen Standort das Fundament mehr als löchrig ist? Dieses Fundament bilden die freien Musiker:innen und Ensembles, die einen vielfältigen Spielbetrieb mit ihren Innovationen und ihrer Flexibilität auch an Häusern mit großen Ensembles wie der Komischen Oper erst ermöglichen. Im vergangenen Jahr ist immer deutlicher geworden, dass die Bundes- und Landeshilfen für freie Musiker:innen gar nicht erst greifen oder – zum Beispiel im Falle der Novemberhilfen in Höhe von maximal 5.000 Euro pro Soloselbstständigem – in keiner Weise ausreichen. Auch verzeichnet das Gros der freien Musiker:innen selbst in »normalen« Zeiten ein Jahreseinkommen im niedrigen fünfstelligen Bereich – davon lassen sich keine Rücklagen für Pandemiezeiten bilden.
Ein wesentliches Element der Unterstützung der Freien durch die Institutionen in öffentlicher Hand ist die Zahlunge von Ausfallgagen für geplante Aufführungen, die aufgrund der Pandemie nicht stattfinden. Die unter dem Dach der Stiftung Oper zusammengefassten großen Berliner Opernhäuser arbeiten nach folgenden Vorgaben:
1. »Für Vorstellungsgagen unter 1.000 € brutto erfolgt eine Auszahlung von bis zu 70 % pro Vorstellung, maximal jedoch 300 € pro Vorstellung.
2. Für Vorstellungsgagen ab 1.000 € brutto erfolgt eine Auszahlung von bis zu 25 %, maximal jedoch 10.000 € je Gastkünstler pro Spielzeit.«
Das Konzerthaus hat sich dem angeschlossen, ebenso die Rundfunkorchester und -chöre. Die Berliner Philharmoniker machen auf Nachfrage keine Angaben zur Ausfallgagenregelungen. Der zwar nicht landeseigene, aber vom Bund finanzierte Pierre-Boulez-Saal zahlt bei Absagen mit mehr als zwei Monaten Vorlauf 20 Prozent, bei Absagen mit weniger als zwei Monaten Vorlauf 40 Prozent (allerdings maximal 2.500 Euro pro Musikerin und Konzert) und bei allen Honoraren bis 1.000 Euro 60 Prozent Ausfallgage, was weitestgehend den Vorgaben der Kulturstaatsministerin Monika Grütters für vom Bund finanzierte Institutionen entspricht. Bei Verträgen mit Ensembles gelten an vielen Häusern noch einmal andere Regelungen. So berichtet Lena Krause vom Verband der freien Ensembles und Orchester (FREO) von einem Ensemble, das überhaupt keine Ausfallgagen erhalten hat. Bei einem einem anderen sei die Aufführung mehrfach verschoben worden – ohne finanziellen Vorschuss. Beide Fälle betreffen Berliner Häuser.

Dass die genannten Berliner Institutionen den meisten freien Künstler:innen Ausfallgagen zahlen und sich dabei außerdem zum Großteil auf die Regelungen der Stiftung Oper geeinigt haben, ist gut und wichtig – auch, wenn zum Beispiel eine Solistin von nur einem Viertel ihrer für 2020 und 2021 kalkulierten Einnahmen sicher nicht wird leben können. Völlig unüberschaubar werden Ausfallgagenregelungen aber, wenn man über die Berliner Landesgrenzen hinaus blickt – so gehen beispielsweise noch nicht einmal die Rundfunkanstalten geschlossen vor, berichtet Arnold Simmenauer, Chef der Künstleragentur Impresariat Simmenauer. Auch sonst sind die Maßnahmen völlig unterschiedlich. Vielerorts werden Ausfallgagen zum Beispiel auch davon abhängig gemacht, ob Künstlerinnen und Künstler anderswo festangestellt sind (etwa als Lehrende an Musik(hoch)schulen oder in anderen Orchestern). Die Politik macht zu all dem keine Vorgaben. »Wir haben allesamt von Deutschland mehr erwartet an Regelungen«, so Simmenauer. »Auch wenn es in anderen Staaten nicht unbedingt besser läuft.« Ein bundesweit einheitlicheres Vorgehen der Institutionen in öffentlicher Hand würde für die Freien eine zumindest etwas größere finanzielle Sicherheit bedeuten und Künstler:innen wie freien Ensembles und Agenturen einen erheblichen Mehraufwand (bei gleichzeitigen Umsatzeinbußen) ersparen. Auch die Bundeskanzlerin sprach sich im gestrigen Bürgerdialog für Mindest-Aufallhonorar-Regelungen für alle Häuser, Bühnen und Ensembles in öffentlicher Hand aus.

Ausfallgagen werden aber natürlich nur für bereits geschlossene Verträge fällig. Damit freie Musiker:innen jetzt überhaupt irgendwie in die Zukunft blicken können, muss das Corona-Plus der Häuser auch genutzt werden, um bei der Wiederaufnahme des Spielbetriebs oder für aktuell laufende Streaming-Projekte möglichst viele Freie einzustellen. Mit einem Rückzug auf Werke mit kleineren, hauseigenen Besetzungen um die Kosten minimal zu halten graben die Häuser sich das eigene Wasser ab. Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) rief darum im März 2021 dazu auf, »mit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs vorrangig freischaffende Musikerinnen und Musikern als Orchester- und Choraushilfen einzusetzen.« Auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters denkt im März im Gespräch bei Deutschlandfunk Kultur ähnliches an: »Dass wir die Institutionen verpflichten, zu einem bestimmten Anteil auch auf freiberufliche Künstler oder andere Gruppen Rücksicht zu nehmen. Und sie einzubeziehen in ihren staatlich subventionierten Betrieb.«
Die Berliner Orchester-, Chor-, und Opernbetriebe sind keinesfalls in einer so desaströsen finanziellen Lage, wie die Berichterstattung der lokalen Presse den Anschein erweckt. Auch das drohende Szenario der Finanzlöcher in 2021 scheint sich wegen der anhaltenden Finanzierung der Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit – zumindest wenn Berlin, anders als manche deutsche Kommunen, die Kulturetats nicht kürzt – nicht zu bewahrheiten. Finanziell kritisch wird es für die großen Klassik-Bühnen der Hauptstadt möglicherweise erst, wenn das Kurzarbeitergeld nicht mehr fließt und gleichzeitig mit der Unsicherheit kalkuliert werden muss, wie viele Menschen nach dem Abflauen der Pandemiewellen überhaupt noch ins Konzert oder in die Oper gehen wollen. Der Publikumsansturm beim abgebrochenen Pilotprojekt lässt aber vermuten, dass die Sorge, auf Tickets sitzen zu bleiben, unbegründet ist. Damit der Betrieb mit der Wiedereröffnung wirklich Fahrt aufnehmen kann – und das auf einem ähnlich hohen Niveau wie vor der Pandemie –, sind die Häuser angewiesen auf die freien Künstler:innen: Aushilfen, Solist:innen, Dirigent:innen, Regisseur:innen, Gäste, freie Ensembles. Denen wäre mit einheitlichen Ausfallgagenregelungen und der Aussicht auf eine feste Quote von engagierten Freien pro Aufführung oder Stream zumindest etwas geholfen – Schritte, die für das Gros der staatlich geförderten Häuser in Berlin mit Blick auf die aktuellen Bilanzen finanziell zu stemmen sein sollten. Vielleicht könnte so einigen der 30 Prozent der freien Musikerinnen und Musiker, die laut einer Umfrage des Landesmusikrats in Berlin während der Pandemie überlegen, ihren Beruf aufzugeben, doch eine Perspektive innerhalb der Musiklandschaft gegeben werden. Denn es sind vor allem die freien Musiker:innen und Ensembles und nicht die großen Häuser, durch deren Bilanzen und damit auch durch Leben und künstlerisches Schaffen sich eine »coronabedingte Schneise der Verwüstung« zieht. ¶