Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Kunstfreiheit des Staats- und Domchors Berlin, eines Knabenchors, höher wiegt als das Recht einer Bewerberin auf die gleichberechtigte Teilhabe an Spitzenausbildung und Renommee. Der Chorleiter Kai-Uwe Jirka dürfe nicht in seiner Freiheit eingeschränkt werden, Entscheidungen über neue Mitglieder aufgrund rein künstlerischer Gesichtspunkte zu treffen. Klingt erstmal einleuchtend. Oder?
Jetzt abonnieren, um weiterzulesen.
Unbegrenzter Zugang zu allen aktuellen Artikeln und dem Archiv
VAN als unabhängiges Magazin wird maßgeblich über Abos getragen. Mit Ihrem Abo ermöglichen Sie unsere Arbeit und sichern die Zukunft von VAN.
