Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Kunstfreiheit des Staats- und Domchors Berlin, eines Knabenchors, höher wiegt als das Recht einer Bewerberin auf die gleichberechtigte Teilhabe an Spitzenausbildung und Renommee. Der Chorleiter Kai-Uwe Jirka dürfe nicht in seiner Freiheit eingeschränkt werden, Entscheidungen über neue Mitglieder aufgrund rein künstlerischer Gesichtspunkte zu treffen. Klingt erstmal einleuchtend. Oder?


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... machte in Köln eine Ausbildung zur Tontechnikerin und arbeitete unter anderem für WDR3 und die Sendung mit der Maus. Nach einem Schulmusik- und Geschichtsstudium in Berlin und Bukarest gibt sie Seminare in Musikwissenschaft und Musikjournalismus und ist Redakteurin bei VAN. merle@van-verlag.com