Spätestens seit dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle an der Münchner Musikhochschule um Hans-Jürgen von Bose und Siegfried Mauser (der nach einem gestrigen Gerichtsurteil seine vor über 2 Jahren verhängte Haftstrafe nun auch wirklich antreten muss) entbrannte an den deutschen Musikhochschulen eine breite Diskussion um problematische Bedingungen des künstlerischen Einzelunterrichts und des nahen Verhältnisses zwischen Studierenden und Lehrenden. Nicht selten kamen dabei auch infrastrukturelle Faktoren zur Sprache, das wohl geläufigste Beispiel sind Unterrichtsräume mit Fenstern in Türen, die Studierenden zufolge dann sehr gerne mit Plakaten überhangen werden. Um eine andere gängige Praxis ging es dagegen kaum: Für Student:innen scheint es völlig normal zu sein, auch bei den Professor:innen und Lehrbeauftragten zuhause unterrichtet zu werden. Sei es außerhalb der häufig unpraktischen Öffnungszeiten in den Semesterferien, oder weil dort besonderes Equipment oder Instrumente vorhanden sind. An vielen Hochschulen ist so etwas aus Gründen der Prävention von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch explizit verboten, aber bei weitem nicht an allen.
Instrumentalunterricht in Privaträumen ist im Musikleben eine ganz alltägliche Praxis, ob bei den Lehrkräften oder den Schüler:innen zuhause, im Rahmen dezentraler Musikschulen, Vereine oder von privaten Instrumentallehrer:innen. Doch für die Lehre im Rahmen eines Studiums sollten andere Maßstäbe gelten. Als öffentliche Einrichtungen tragen Musikhochschulen eine besondere gesellschaftliche Verantwortung, vor allem gegenüber den Studierenden. Gleichzeitig ist das enge Verhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zentral für das Musikstudium. In wohl keinem anderen Ausbildungszweig suchen sich Bewerber:innen die Hochschulen wegen einzelner Professor:innen aus, von denen sie unterrichtet werden wollen. Der künstlerische Einzelunterricht ist die maßgebliche Säule für den Fortschritt, Studierende fahren mit den Lehrkräften auf Exkursionen, Meisterkurse, reisen zu Konzerten und trinken danach zusammen. Diese nahe Beziehung verschleiert die weiterhin real existierende hierarchische Struktur. Die Abhängigkeit der Studierenden von ihren Lehrkräften schwindet durch eine kollegiale Beziehung nicht einfach, das Gefälle zwischen Lehrer:in und Schüler:in ist im Gegensatz zur Musikschule oder dem privaten Instrumentalunterricht nicht nur eines der Kompetenzen, sondern eines der Macht. Die Studierenden sind abhängig von Förderung und Bewertung durch die Professor:innen, auch darüber hinaus haben die Lehrenden karriererelevante Netzwerke, vermitteln Engagements und Muggen oder heuern ihre Schüler:innen für Aushilfsjobs in ihren Orchestern an.
Die Münchner Missbrauchsfälle und die 2016 erschienene Spiegel-Recherche »Sex im Präsidentenbüro«, die insbesondere die erschreckenden Missbrauchsfälle im Wohnhaus von Hans-Jürgen von Bose aufdeckte, haben bis heute spürbare Nachbeben im Leben an Musikhochschulen hinterlassen. Als direkte Reaktion richtete die Rektorenkonferenz deutscher Musikhochschulen (RKM) damals die Arbeitsgruppe »Sexualisierte Diskriminierung / Machtmissbrauch« ein. Diese erarbeitete Handlungsempfehlungen zum Studierenden-Lehrenden-Verhältnis und zur Prävention von Machtmissbrauch, die maßgeblich für die an den einzelnen Hochschulen verabschiedeten Richtlinien waren. In einer 2020 veröffentlichten Tool-Box sind zudem mögliche präventive Maßnahmen gesammelt. In den seitdem erschienenen Richtlinien der einzelnen Hochschulen wird die Problematik des spezifischen Studierenden-Lehrenden-Verhältnisses besonders im Einzelunterricht in der Regel schon im Vorwort ausdrücklich thematisiert, so beispielsweise an der HfM Freiburg:
»In den von Einzelunterricht geprägten Studiengängen, in denen häufig körperbetont gearbeitet wird, enge persönliche Kontakte entstehen, eine hohe Emotionalität gefragt ist, Vertrauen, Nähe und Distanz eine Rolle spielen, müssen sich Lehrkräfte in besonderem Maße ihrer Verantwortung gegenüber den Studierenden bewusst sein. Diese Verantwortung setzt Professionalität und Rollenklarheit voraus. Dazu gehören Achtsamkeit, Respekt und das Wahren von Distanz. Grenzverletzungen, verbale oder physische Übergriffe werden in einem vertrauten Umfeld als besonders verstörend empfunden. Die betroffene Person kann so unter großen emotionalen Druck und in Gewissenskonflikte ihrer Lehrperson gegenüber geraten. Dies gilt es zu verhindern. Studium und Arbeit sollen in einem geschützten, von Vertrauen und Respekt geprägten Rahmen stattfinden können.«
Die Auseinandersetzung mit der Beschaffenheit der Räumlichkeiten in den Hochschulen findet schon lange statt. Doch trotz dieses Bewusstseins für die Spezifika des Unterrichtsortes wird die problematische Praxis des Heimunterrichts bei weitem nicht von allen Hochschulen benannt, auch die Rektorenkonferenz gibt keine Linie vor.
»Eine Grenzüberschreitung wird vermutet, wenn der Unterricht in privaten Räumen stattfindet, weil dies den Anschein einer Verschiebung der beruflichen Sphäre in das Private hat.«
An keiner »normalen« Universität oder Fachhochschule wäre es auch nur denkbar, dass ein Professor seine Studierenden bei sich zuhause empfängt und die dahinterstehende Institution das billigt. An den deutschen Musikhochschulen zeigt sich dagegen ein eher heterogenes Bild: Einige Hochschulen verbieten den Heimunterricht kategorisch. Beispielsweise heißt es in der Senatsrichtlinie der HMT Rostock von Juli 2020: »Die Hochschule untersagt ausdrücklich das Unterrichten in privater Umgebung. […] Eine Grenzüberschreitung wird vermutet, wenn der Unterricht in privaten Räumen stattfindet, weil dies den Anschein einer Verschiebung der beruflichen Sphäre in das Private hat.« Auch die Hochschulen in Nürnberg, Düsseldorf, Essen, Freiburg, Hamburg, Köln, Weimar und München begründen ein Verbot ausdrücklich als Präventionsmaßnahme, neun der 24 Musikhochschulen in Deutschland also. Einige weitere untersagen den Heimunterricht zumindest temporär als Corona-Richtlinie. Die übrigen Häuser reagierten zum einen (noch) nicht auf Rechercheanfragen, zum anderen lassen sich dort aber auch keine Hinweise in den Richtlinien finden. Selbst wenn es Regelungen gäbe: Wenn diese nicht für alle ersichtlich sind, sind die Studierenden wohl auch kaum genügend über ihre Rechte informiert. Dass zudem auf einigen Hochschulwebsites die Richtlinien und Maßnahmen, aber auch die Beschwerde- oder Vertrauensstellen nur mit sehr viel Mühe zu finden sind, gibt einen unschönen Beigeschmack über die Stellung des Themas an den Institutionen.
Findet Unterricht zwischen Hochschulangehörigen außerhalb der Hochschule statt, fühlen sich manche Institutionen dafür gar nicht zuständig, wie beispielsweise die HMT Leipzig: »Unterrichtsleistungen im Rahmen der Curricula der jeweiligen Studiengänge sind an der HMT Leipzig aus versicherungsrechtlichen Gründen grundsätzlich in den Räumen der Hochschule zu erbringen. Wenn An-der-HMT-Lehrende darüber hinaus wem auch immer auch in ihren Privaträumen Unterricht erteilen, handelt es sich dabei um einen privatrechtlichen Vorgang, der sich sowohl der Kenntnis als auch dem Einfluss der HMT entzieht. Vor diesem Hintergrund besteht auch keine Notwendigkeit an diesbezüglichen Regelungen in den einschlägigen Richtlinien der HMT.« Eine solche Regelung gibt einen eindeutigen rechtlichen Rahmen, durch den sich die Frage nach Präventionsmaßnahmen erübrigt. Wenn sich eine Institution im Verweis auf Versicherungsrechtliches aus der Verantwortung zieht und alles über den hochschulinternen Unterricht hinaus als Privatangelegenheit abtut, vergisst sie, dass es der institutionelle Rahmen ist, der dem unvermeidbaren Machtgefälle zugrunde liegt. Studierende können sich eingeschüchtert fühlen. Gegenüber VAN wird berichtet, dass, wenn man als Student:in nicht bei den Lehrenden zuhause oder in externen Einrichtungen unterrichtet werden möchte, der Vorwurf, nicht das nötige Engagement zu zeigen, im Raum stehe. Selbst wenn der Heimunterricht verboten ist, zeigt sich in Gesprächen mit Studierenden, dass die Richtlinien nicht bekannt sind und ihnen auch im Hochschulalltag nicht entsprochen wird.
Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF) formuliert gemeinsam Handlungsempfehlungen zu Geschlechter- und Gleichstellungsthemen. Eva Nolte, Gleichstellungsbeauftragte der HfM Detmold, ist Sprecherin für die Kommission der künstlerischen Hochschulen. In der Kommission wurde der Heimunterricht zuletzt 2020 breiter diskutiert, als unter der Maßgabe von Hygienerichtlinien die Regelungen für den künstlerischen Einzelunterricht nochmal ganz neu auf den Prüfstand kamen. »Da wurde dieses Thema dann weitergeführt und es kam auch mir persönlich erst zu Bewusstsein, dass das ein weitreichendes Problem sein kann«, berichtet Nolte gegenüber VAN. »Wir haben das dann in der Kommission diskutiert, sind aber zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen, ob wir Handlungsempfehlungen rausgeben. Eben weil die Situation sehr heterogen ist, an den Hochschulen teilweise geregelt, teilweise nicht.« Pünktlich zum Erscheinen dieses Artikels hat die BuKoF nun eine Vorlage veröffentlicht, die die Hochschulen für Stellungnahmen zu dem Thema verwenden können.
»Studierende möchten das Verhältnis zur Lehrperson nicht beschädigen und stimmen dann einem Heimunterricht zu, obwohl sie sich unwohl fühlen.«
Klar kommunizierte Richtlinien dienen auch dazu, sowohl die Lehrenden als auch die Studierenden zu entlasten. Sinnvolle Handlungsempfehlungen liefern gute Grundlagen für den Lehrbetrieb und eine für alle verständliche rechtliche Regelung nimmt die Beteiligten aus ihrer individuellen Verantwortung. Auch heute läge die Last noch überwiegend bei den Student:innen, sich auf individueller Ebene zu wehren, wenn Grenzen überschritten werden, so Nolte: »Studierende möchten das Verhältnis zur Lehrperson nicht beschädigen und stimmen dann einem Heimunterricht zu, obwohl sie sich unwohl fühlen. Studierende haben uns in Gesprächen berichtet, dass sie sich einfach nicht gut dabei fühlen, aber sie das den Lehrer:innen nicht sagen, um das Verhältnis nicht zu beschädigen. An einer Hochschule formulierte das auch der AStA in einem Votum so, das sind also keine Einzelfälle.« Ein Musikstudium ist mit seinem hohen Anspruch, Druck und der ständigen Konkurrenzsituation psychisch und emotional schon belastend genug. Die Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit kann nicht eine weitere Herausforderung auf dem Rücken der Studierenden sein. Die Hochschulen sind verpflichtet die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen, nicht nur Anlaufstellen für Beschwerden zu sein.
Die gängige Praxis des Heimunterrichts ist für Eva Nolte ein möglicher Grund, dass die Problematik für die Studierenden nicht erkennbar sein könnte: »Selbst, wenn sie sich unwohl fühlen, kommt ihnen vielleicht gar nicht in den Sinn, dies deutlich zu kommunizieren.« Auf jeden Fall sei das Thema in der Beschwerdepraxis der Gleichstellungsstellen bisher kein Alltag: »Grundsätzlich kann man aber sagen, dass über das Heimunterricht bisher nicht so breit gesprochen wird, dass der Handlungsbedarf erkannt werden würde.«
Weil der Heimunterricht an Musikhochschulen so verbreitet ist, können Diskussionen darüber schnell emotional und kontrovers werden: »Wenn man Dinge anspricht und problematisiert, die als normal und die als zur Hochschulkultur gehörend empfunden werden, dann kann man auf Widerstand stoßen.« Noltes Erfahrungen aus der Kommission zeigen: »Man muss schon Ressourcen, ein gewisses Standing und vor allem das Engagement der Hochschulleitung auf seiner Seite haben, um so eine Diskussion zu führen und dann eventuell auch zu einer Art von Einvernehmen oder zu einer Richtlinie zu kommen.« In den Augen vieler reibt sich die kritische Auseinandersetzung mit dem Nähe-Distanz-Verhältnis mit den Zielen der Exzellenzförderung, sodass schon der Versuch einer Diskussion als Angriff oder Restriktion gesehen wird: »Das wichtigste Gut im Lehralltag ist ja die enge Bindung zwischen Lehrenden und Studierenden, sozusagen die Nähe. Das wird als wesentliche Voraussetzung gesehen, um exzellente Studierende hervorzubringen. Einige Lehrende empfinden es dann als Generalverdacht, wenn man auf mögliche Gefahren und Ambivalenzen hinweist.«
Statt einer Polarisierung auf Kosten beider Seiten wäre aber ein offener Diskurs notwendig, der Präventionsmaßnahmen als konstruktives Element der Künstler:innenausbildung versteht – denn die Qualität des Unterrichts profitiert in ihrer nahen Studierenden-Lehrende-Beziehung umso mehr, wenn sich alle Beteiligten im gegenseitigen Respekt begegnen.
Das Thema an sich ist auch nicht unbedingt eines der Gleichstellungsbeauftragten, sondern wurzelt viel tiefer in einer grundlegenden Auseinandersetzung. Nolte, die an der HfM zugleich für das Qualitätsmanagement zuständig ist, fordert eine breit aufgestellte Hochschuldidaktik, wie sie spätestens seit dem Qualitätspakt Lehre 2011 an den meisten Universität schon existiert: »Die Hochschuldidaktik ist der Ort, wo die Rolle von Lehrenden diskutiert wird, und wo Entwicklungsmöglichkeiten erforscht und skizziert werden. Das ist an Musikhochschulen eher nicht vorhanden. Es gibt durch das Netzwerk Musikhochschulen schon Ansätze, es gibt teilweise auch einzelne Personen, die dafür verantwortlich sind. Aber so, wie es an Hochschulen oder Universitäten ist, dass man da wirklich eine eigene Organisationseinheit von fünf Mitarbeiter:innen hat, die sich nur mit diesem Thema befassen, das gibt es nicht. Wo soll der Ort sein, an dem die professionelle Weiterentwicklung der Lehre stattfindet? Das ist die Frage, der man sich in Zukunft stellen muss.«
Die Gleichstellungsbeauftragten der Musikhochschulen sind in ihrer Handlungsfähigkeit oft eingeschränkt, weil sie in einer Doppelfunktion tätig sind. Zum einen ist das die Arbeitsbelastung, wegen der sie sich nur selten zeitintensiven Diskussionen widmen können, zum anderen die institutionelle Einbindung. Als Lehrkraft oder Professor:in mit Gleichstellungsaufgaben legen sie sich gegebenenfalls mit dem eigenen Kollegium an, als Verwaltungsangestellte:r, die ja dahingehend eine neutralere Stellung haben, fehlt die Unabhängigkeit und das Standing, dass beispielsweise eine Professorin hat. »Die Gleichstellung ist zwar formal unabhängig und nicht weisungsgebunden, aber wenn ich einen zweiten Job habe, mein eigentliches Aufgabenfeld, wo ich dann sehr wohl weisungsgebunden und definitiv nicht unabhängig bin, wie frei kann ich dann überhaupt agieren?«, fragt Nolte. »Die Kapazitäten und Spielräume von Beschwerdestellen sind also immer auch eine Frage der Ressourcen, die der Prävention und Aufarbeitung zugesprochen werden.«
Die Berliner Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin und die Musikfakultät der Universität der Künste (UdK) gehören zu den Häusern, die den Heimunterricht nicht grundsätzlich verbieten. Antje Kirschning, Gleichstellungsbeauftragte der Hanns Eisler und ebenfalls Sprecherin der BuKoF, meint hierzu gegenüber VAN: »Das Thema wird jedoch viel diskutiert und hat sehr viele Aspekte. Manchmal wünschen sich die Studierenden dies in der Hauptstadt mit sehr langen Wegen und eingeschränkten Raumkapazitäten an der Hochschule. Manche Lehrende haben sehr gut ausgestattete Räumlichkeiten oder Studios, und viele gehen ja auch sensibel mit der Situation um.« Helfen soll hier auch ein bald erscheinender Code of Conduct, der das Thema enthält. Auch die UdK zeigt sich der Problematik bewusst, griff das Thema bisher aber noch nicht konkret auf. Maßnahmen, die sich damit auseinandersetzen, sind geplant.
Eine rechtliche Maßnahme alleine löst das strukturelle Problem hinter den Missbrauchsgefahren auch nicht. »Obwohl es keine Studie zu sexueller Belästigung und Gewalt an deutschen Musikhochschulen gibt«, erklärt Kirschning, »kann davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer von Missbrauch und übergriffigem Verhalten enorm hoch ist. Die Betroffenen haben oft Angst, Vorfälle zu melden beziehungsweise juristische Schritte einzuleiten, weil sie selbst dann kaum anonym bleiben können.« Die Prävention sei deshalb nicht nur Aufgabe des rechtlichen Rahmens und der Lehrorganisation, sondern müsse sich auch inhaltlich in der Ausbildung abbilden: »Es muss für Studierende Einführungsveranstaltungen geben in den Umgang mit Nähe und Distanz, mit den persönlichen körperlichen und seelischen Grenzen. In die Curricula sollten Sensibilisierung für zwischenmenschliche Grenzen sowie hilfreiche Handlungsoptionen und Rechte im Falle sexualisierter Übergriffe integriert werden.« Bisher setzen die meisten Musikhochschulen auf Workshopangebote und Vorträge, die aber zum größten Teil nur auf freiwilliger Basis stattfinden.
»Lehrende müssen zu entsprechenden Weiterbildungen verpflichtet werden.«
Diese Freiwilligkeit ist auf Seite der Lehre ein weitreichendes Problem. Zwar sind die Hochschulen eifrig in ihren Angeboten für Sensibilisierung und Weiterbildung, doch nehmen diese doch meist nur diejenigen Lehrenden wahr, die sich mit diesen Themen ohnehin schon auseinandersetzen. In einigen Richtlinien werden Schulungen als mögliche Maßnahme für Beschuldigte aufgeführt, doch eine nachträgliche Sensibilisierung verfehlt den eigentlichen Sinn von Gewaltprävention. Kirschning fordert hier inzwischen kompromisslos: »Lehrende müssen zu entsprechenden Weiterbildungen verpflichtet werden.« Eine Verpflichtung und auch entsprechende Vergütung kann den oft prekär angestellten Lehrbeauftragten sogar entgegenkommen. Missbrauchsprävention sollte keinen nervigen Zusatz, sondern eine Bereicherung darstellen.
»Jede Hochschule muss Prävention betreiben«, so Kirschning. »Viel effektiver wäre es jedoch, wenn die deutschen Musikhochschulen dabei gemeinsam vorgehen würden. Eine bundesweite Kampagne für einen respektvollen Umgang von Musiker:innen würde ein Zeichen setzen, das international beachtet werden würde. Es würde auch auf die Musikschulen und den Konzertbetrieb ausstrahlen. In anderen Bereichen wie zum Beispiel im Sport gibt es solche Initiativen längst. Die Zeit dafür ist reif.« ¶