Titelbild Fred Romero VIA WIKIMEDIA COMMONS (CC BY 2.0)

Nach der Verurteilung seines langjährigen Präsidenten Siegfried Mauser wegen sexueller Nötigung beginnt am Freitag, 13. November, der Prozess gegen einen weiteren Professor der Musikhochschule München: Dem mittlerweile suspendierten Komponisten Hans-Jürgen von Bose wird Vergewaltigung in drei Fällen vorgeworfen.

Am 28. April 2015 verschafft sich eine Sondereinheit der Polizei in einer süddeutschen Gemeinde im Kreis Ebersberg, östlich von München, Zugang zum Reihenhaus von Hans-Jürgen von Bose. Das Ziel dieses Einsatzes ist, Beweise in einem Ermittlungsverfahren gegen den Münchner Kompositionsprofessor sicherzustellen, der der mehrfachen Vergewaltigung, Besitz von Betäubungsmitteln und illegalem Waffenbesitz verdächtigt wird. Die Beamten beschlagnahmen Computer und Akten, finden eine 8mm Schreckschusspistole und eine kleine Hausapotheke. Das Landeskriminalamt analysiert darin Spuren von Kokain, MDMA, LSD, Anabolikum, Antidepressiva und Injektionsnarkotika.

Hans-Jürgen von Bose war in den 1980er auf dem Weg, ein sehr erfolgreicher Komponist zu werden. Das Musikfeuilleton verfolgt sein Schaffen zwischen Euphorie und zugewandtem Interesse. Wahrscheinlich ist es Hans Werner Henze, über den Bose Siegfried Mauser kennenlernt und von ihm den Auftrag für die erfolgreiche Kammeroper 63: Dream Palace erhält.

Der gebürtige Münchner nimmt zahlreiche Preise und Ehrungen entgegen und Anfang der 1990er eine Professur für Komposition als Nachfolger von Wilhelm Killmayer. 1994 wird er durch den Staatsminister Hans Zehetmair in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen. Bis er 2007 aus gesundheitlichen Gründen frühpensioniert wird, unterrichtet er an der Münchner Musikhochschule. Eigentlich. Tatsächlich aber fand sein Unterricht zuletzt fast ausschließlich zuhause statt. Gegen den Widerstand des gesamten Leitungsteams hatte der ihm freundschaftlich verbundene damalige Präsident der Hochschule, der mittlerweile wegen sexueller Nötigung in mehreren Fällen verurteilte Siegfried Mauser, eine Ausnahme für von Bose durchgesetzt, Einzelunterricht in den eigenen vier Wänden durchführen zu können. Den damit verbundenen Verpflichtungen eines Gruppenunterrichts alle 14 Tage auf dem Hochschulcampus kam der Professor nicht nach, wie VAN aus hochschulinternen Unterlagen nachvollziehen konnte. Der Kanzler der Hochschule berichtete damals, ihn selbst hätten frühzeitig »Gerüchte« über die eigenwilligen Lernmethoden des Komponisten erreicht. Von Unterricht im Schlafzimmer mit Pornofilmen ist die Rede.

2012 lässt sich Hans-Jürgen von Bose auf seine frühere Professur reaktivieren, erhält Besoldungsgruppe W3, legt aber bald wieder Atteste vor. Die Anzahl der Krankheitstage häufen sich und weder für Kolleg:innen noch Studierende ist er in dieser Zeit erreichbar.

VAN konnte die Petition einsehen, die einige Studierende einreichen, um damit an die Hochschule zu appellieren, den gesundheitlich schwer angeschlagenen Professor Bose intensiver zu unterstützen. »Für jeden von uns hat er sehr viel getan – nicht nur im musikalischen Sinne sondern auch menschlich«, ist dort zu lesen.

Zeitgleich beobachten Kolleg:innen, dass Studierende von von Bose das Studium aufgeben oder die Hochschule wechseln. Die Stimmung am Haus, so erinnern sich einige Professor:innen, war damals geprägt von Unsicherheit. Dokumente aus dem hochschulinternen Schriftverkehr belegen, dass das zuständige Ministerium in München über den Fall von Bose in Kenntnis gesetzt wird. Ein Thema bei der Unterredung zwischen Vertreter:innen der Hochschule und einem Referenten aus dem Ministerium ist die Idee, dem Kompositionsprofessor keine Jungstudierenden mehr zuzuweisen. Gleichzeitig verdichten sich zu diesem Zeitpunkt die Hinweise auf mögliche Sexualdelikte Siegfried Mausers, der Ende 2014 die Stelle des Rektors am Mozarteum in Salzburg antritt. Fast zeitgleich, aber davon unabhängig erhält die Kriminalpolizei in München Hinweise auf eine mögliche Straftat Hans-Jürgen von Boses. Eine ehemalige Freundin des Musikers schildert gegenüber einer Beamtin zahlreiche Begebenheiten, bei denen es in den Jahren 2006 und 2007 unter anderem zu Vergewaltigungen zu ihren Lasten gekommen sei. Die Vorwürfe werden von der Staatsanwaltschaft und Polizei als ernstzunehmend aufgenommen. Sie führen in der Folge zu umfangreichen Ermittlungen mit Hausdurchsuchung durch das SEK im April 2015.

Am 30. Juni 2016 legt die Staatsanwaltschaft I in München Anklage beim zuständigen Landgericht ein. Dass der Richter ein umfangreiches aussagepsychologisches Gutachten über die Belastungszeugin in Auftrag gibt, ist »nicht als Zweifel an ihrer Aussagetüchtigkeit zu verstehen«, wie ein Gerichtssprecher gegenüber VAN betont. »Wir hielten es für erforderlich, auf die fachliche Expertise einer Rechtspsychologin zugreifen zu können«, erklärt der Pressesprecher Florian Gliwitzky. Diese Begutachtung nimmt viel Zeit in Anspruch und als das Ergebnis vorliegt, vergehen dann wieder Monate, um die Stellungnahme der Verteidigung abzuwarten. Im Frühjahr 2019 wechselt Anton Winkler als Vorsitzender Richter mitten in der Vorbereitung ans Oberlandesgericht. Durch die Einarbeitung eines neuen Richters verzögert sich der Beginn der Hauptverhandlung, doch schlussendlich wird im Dezember 2019 der Prozess auf Frühling 2020 terminiert. Dann aber macht Covid-19 die zeitliche Planung zunichte und die Hauptverhandlung muss abermals verschoben werden.  

Sechs Jahre nach Beginn der Ermittlungen wird nun am Freitag der Prozess gegen den suspendierten Beamten Hans-Jürgen von Bose eröffnet. Neben ihm werden seine zwei Verteidiger Platz nehmen. Rechtsanwalt Steffen Ufer teilte auf VAN-Anfrage mit, dass er die von der Hauptzeugin erhobenen Vorwürfe gegen seinen Mandanten als »abstrus« empfindet. »Sie führten eine Liebesbeziehung. Der Tatvorwurf der mehrfachen Vergewaltigung ist aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen haltlos.« Im Zuschauerraum wird nur eine geringe Anzahl von Plätzen zur Verfügung stehen. Einige davon werden von Prozessbeobachter:innen belegt sein, die unter Leitung von Strafrechtsexperte Frank Saliger die Verhandlung im Auftrag der Musikhochschule München verfolgen. Dort klingt Präsident Bernd Redmann gegenüber VAN erleichtert: »Wir warten schon lange auf die gerichtliche Klärung der Vorwürfe.«

Acht Verhandlungstage sind bisher angesetzt, aktuell schon sieben Zeug:innen geladen, drei Richter und zwei Schöffen werden am Freitag dabei sein, wenn die Staatsanwaltschaft den Anklagesatz verliest. Hans-Jürgen von Bose soll sich, so der Vorwurf der bayerischen Ermittlungsbehörde, der Vergewaltigung seiner damaligen Freundin in drei Fällen schuldig gemacht und darüber hinaus in nicht geringem Maße Betäubungsmittel besessen haben. Es ist davon auszugehen, dass die Öffentlichkeit zu Teilen vom Prozess ausgeschlossen bleibt, weil sehr Intimes aus dem privaten Lebensbereich der betroffenen Zeugin zwischen den Beteiligten erörtert wird. Hier geht es um die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, dass von Bose die Frau zwang, vor ihm Drogen zu konsumieren. Unter der Wirkung des Rauschmittels soll er die psychomotorische Verlangsamung der Frau ausgenutzt und sie gezwungen haben, sexuelle Handlungen an ihr geschehen zu lassen.

Bei einer Verurteilung droht Hans-Jürgen von Bose nach der damaligen Gesetzeslage eine Mindeststrafe von zwei Jahren und der Verlust seiner Ruhestandsbezüge als Beamter. Schon jetzt gilt es als sicher, dass die überlange Verfahrensdauer sich zugunsten des Angeklagten in der Strafbildung und Strafbemessung niederschlagen wird.

In dem Prozess wird es nicht nur darum gehen, ob das Landgericht München unter Vorsitz von Frank Schaulies der Hauptbelastungszeugin oder dem Angeklagten von Bose eine höhere Glaubwürdigkeit zuschreibt, sondern auch um die Frage: Gelingt es 14 Jahre nach den Geschehnissen, sich mit Hilfe von Zeug:innen und Sachverständigen einen Überblick über die damaligen Vorfälle zu machen, die sich innerhalb einer einjährigen Beziehung zwischen dem Angeklagten und der Betroffenen zugetragen haben sollen?

Zum Prozessauftakt gegen den ehemaligen Münchner Kompositionsprofessor Hans-Jürgen von Bose. In @vanmusik.

»Dieser Ort muss ein Ort des Vertrauens sein«, meint der für die Münchner Musikhochschule zuständige Kunstminister Bernd Sibler gegenüber VAN. Wie sich Machtmissbrauch verhindern lässt, wie Grenzüberschreitungen im nahen Professor:in-Schüler:in-Verhältnis vermieden und Opfer ermutigt werden können, sich kritisch auch gegenüber denen zu äußern, die in der Hochschulhierarchie über ihnen stehen, oder Übergriffe an entsprechende Stellen zu melden – diesen Fragen müssen sich nicht Gerichte, sondern alle Musikhochschulen stellen. Der Umgang mit Gerüchten ist heikel und das Geflecht von Abhängigkeiten und zum Teil langjährigen Freundschaften zwischen den Entscheider:innen solcher Institutionen oft dicht. Dennoch verlangt die Verantwortung, die Hochschulen gegenüber ihren Studierenden tragen, ein konsequentes Vorgehen zu deren Schutz. Wie wichtig das ist, zeigen die Vorgeschichte wie auch der aktuelle Prozess in München – unabhängig von seinem Ausgang. ¶