Fristverlängerung für Musikschulträger nach »Herrenberg-Urteil«
Im Sommer 2022 hat das Bundessozialgericht durch das sogenannte »Herrenberg-Urteil« die Rechtsprechung für Honorarkräfte angepasst, indem es einer Klavierlehrerin ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestätigte. Die Deutsche Rentenversicherung reagierte im Sommer 2023 mit einer Neuauflage ihres Kriterienkatalogs, die die freiberufliche Lehrtätigkeit an Musikschulen in der Jahrzehnte lang praktizierten Form rechtlich faktisch unmöglich machte. Bundesweit bemühten sich in der Folge Kommunen, die Honorarkräfte an den öffentlichen Musikschulen fest anzustellen – häufig jedoch unter hohem finanziellen Druck. In Berlin, das mit nur guten 20 Prozent Festanstellung an Musikschulen trauriges Schlusslicht im deutschlandweiten Vergleich ist, passierte mit Verweis auf die klammen Kassen bisher überhaupt nichts, es drohen massive Unterrichtskürzungen, die Unsicherheit bei den Honorarkräften ist groß. In der Hauptstadt wollen laut einer Befragung der Gewerkschaft ver.di aus dem Jahr 2017 80 Prozent der Lehrkräfte an bezirklichen Musikschulen eine Festanstellung.
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