Die bezirklichen Musikschulen in Berlin kommen nicht zur Ruhe, ganz im Gegenteil. Infolge des sogenannten Herrenberg-Urteils und den dementsprechend angepassten Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung ist eigentlich seit Sommer 2023 klar: Bei der aktuellen Form der Einbindung der Honorarkräfte an Musikschulen handelt es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis samt Sozialversicherungspflicht. Viele Honorarkräfte wollen diese Festanstellung. In Berlin betrifft das an den bezirklichen Musikschulen etwa 1.850 Lehrende, um die 20 Millionen Euro würde ihre Festanstellung kosten.
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