»Ich neige nicht zur Panik, aber die aktuelle Situation ist wirklich sehr verunsichernd für uns«, erklärt Roman Hengge. Seit 1989 ist er Klavierlehrer an der Musikschule Friedrichshain-Kreuzberg, allerdings nicht mit fester Anstellung, sondern als Honorarkraft, genau wie etwa 1.850 Kolleginnen und Kollegen, die an den öffentlichen Berliner Musikschulen etwa 60.000 Schüler:innen unterrichten. Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2022, dem sogenannten Herrenberg-Urteil, ist klar: Bei einer solchen Tätigkeit – dem Unterrichten in den Räumen der Musikschule, die sowohl den Stundenplan als auch die Höhe der Honorare der Lehrkräfte vorgibt und mit den Schüler:innen die entsprechenden Verträge abschließt – handelt es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis samt Sozialversicherungspflicht. Die Rechtslage ist also eindeutig: Die Honorarverträge müssen in Festanstellungen umgewandelt werden. Verunsichernd ist, was die Berliner Politik daraus (nicht) macht. 


Jetzt abonnieren, um weiterzulesen.

Unbegrenzter Zugang zu allen aktuellen Artikeln und dem Archiv

VAN als unabhängiges Magazin wird maßgeblich über Abos getragen. Mit Ihrem Abo ermöglichen Sie unsere Arbeit und sichern die Zukunft von VAN.


Sie haben schon ein Abo?

... machte in Köln eine Ausbildung zur Tontechnikerin und arbeitete unter anderem für WDR3 und die Sendung mit der Maus. Nach einem Schulmusik- und Geschichtsstudium in Berlin und Bukarest gibt sie Seminare in Musikwissenschaft und Musikjournalismus und ist Redakteurin bei VAN. merle@van-verlag.com