Die Berliner Kulturszenen protestieren seit Wochen gegen die zum Teil radikalen Kürzungen im Kulturetat, die am 19. Dezember im Rahmen der Verhandlungen zum Nachtragshaushalt für 2025 final beschlossen werden. Der Schock über die massiven Kultursparpläne bündelt auch die mediale Aufmerksamkeit. So gerät in den Hintergrund, dass eine Säule der kulturellen Bildung in Berlin seit mehr als zwei Jahren gefährlich wackelt – und ein Ende der Zitterpartie ist nicht in Sicht: Die Zukunft der etwa 1.850 Honorarkräfte an den bezirklichen Musikschulen Berlins und damit auch ihrer gut 60.000 Schüler:innen ist nach wie vor ungewiss.
Im Sommer 2022 hatte das Bundessozialgericht durch das sogenannte »Herrenberg-Urteil« die Rechtsprechung für Honorarkräfte angepasst und einer Klavierlehrerin ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestätigt. Die Deutsche Rentenversicherung reagierte im Sommer 2023 mit einer Neuauflage ihres Kriterienkatalogs, die die freiberufliche Lehrtätigkeit an Musikschulen in der Jahrzehnte lang praktizierten Form rechtlich faktisch unmöglich macht. Bundesweit bemühten sich in der Folge Kommunen, die Honorarkräfte an den öffentlichen Musikschulen fest anzustellen. Berlin ist dabei mit aktuell nur guten 20 Prozent Festanstellungen an bezirklichen Musikschulen trauriges Schlusslicht im deutschlandweiten Vergleich. Schon Ende 2022 waren laut Statistik des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) an den öffentlichen Musikschulen außerhalb Berlins deutschlandweit durchschnittlich etwa 60 Prozent der Lehrkräfte fest angestellt. Auf das »Herrenberg-Urteil« folgte noch einmal eine große Welle an Festanstellungen, die Zahl der öffentlichen Musikschulen mit ausschließlich festangestellten Lehrkräften stieg seit dem Urteil um 30 Prozent auf insgesamt 336. In Berlin liegt allerdings keine dieser Musikschulen.

