Das Probespiel ist eines der veränderungsresistentesten Rituale in der klassischen Musikkultur. Obwohl auch viele Orchestermusiker:innen seine Sinnhaftigkeit als Personalauswahlverfahren in Frage stellen, ist sein Ablauf seit Jahrzehnten mehr oder weniger gleich geblieben. Kritik wird dabei oft achselzuckend mit einer vermeintlichen Alternativlosigkeit begegnet: »Wir wissen, dass es schlecht ist, aber es geht nun mal nicht anders«. In ihrer Doktorarbeit Das Probespiel als Personaldiagnostik: Probleme und Lösungsansätze, die im Herbst im LIT-Verlag als Teil der Schriften des Instituts für Begabungsforschung in der Musik erscheint, hat Kathrin Bellmann das Probespielverfahren erstmals einer musik- und personalpsychologischen Analyse unterzogen. Kernstück ist dabei eine empirische Studie in Kooperation mit der Jungen Deutschen Philharmonie, in der Bellmann ein reales Probespiel experimentell mitgeplant und durchgeführt hat.

Bellmann war selbst als Flötistin in verschiedenen Orchestern tätig und arbeitet heute nach einem Psychologiestudium und einem kurzen Abstecher in die Unternehmensberatung als Personalpsychologin an der Sächsischen Landesbibliothek in Dresden.

Hartmut Welscher sprach mit ihr über die Ergebnisse der Studie und die notwendige Reform eines Initiationsritus.

Kathrin Bellmann • Foto © Roger Günther
Kathrin Bellmann • Foto © Roger Günther

VAN: Es gibt seit vielen Jahren Kritik an Funktionalität und Objektivität des Probespielverfahrens. Woran liegt es deiner Meinung nach, dass es sich trotzdem so hartnäckig hält?

Kathrin Bellmann: Ich denke, ein Grund ist, dass kein Budget da ist, um das Verfahren einem Qualitätsmanagement zu unterziehen und gute Alternativen zu erarbeiten. Es ist außerdem kein Gegenstand wissenschaftlicher Forschung. Auch die Einordnung als eine Art Initiationsritus halte ich psychologisch für sehr plausibel. Das System hat einen ausgewählt, dann ist ja klar, dass man es für gut hält. Gleichzeitig bin ich bei meiner Arbeit auf viele sehr offene Menschen gestoßen, die sagen: ›Selbst wenn mir das Verfahren zu einer Stelle verholfen hat, möchte ich trotzdem nicht, dass es weitergeführt wird.‹


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