Schätzungsweise an jeder dritten deutschen Klinik sind Musiktherapeut:innen beschäftigt, vor allem in psychiatrischen und psychosomatischen Abteilungen. Hinzu kommt ein völlig unübersichtliches Feld im ambulanten Bereich, denn: Die Berufsbezeichnung »Musiktherapeutin« beziehungsweise »Musiktherapeut« ist nicht geschützt. Wer hier was anbietet und mit welcher Expertise, bleibt, zumindest wenn die entsprechenden Therapeut:innen nicht verbandlich organisiert sind, weitestgehend eine Blackbox. Und das, obwohl Musiktherapeut:innen oft mit besonders vulnerablen Personengruppen arbeiten.
Für eine stärkere Regulierung der Ausbildung und Berufsausübung von Musiktherapeut:innen setzt sich darum Beatrix Evers-Grewe ein. Sie leitete als Musiktherapeutin die Therapeutischen Dienste des LVR Klinikums in Essen und ist, auch nach Eintritt in den Ruhestand, als Vorsitzende in der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien, als Beisitzerin im Vorstand der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft und im Vorstand der Wissenschaftlichen Fachgesellschaft für Künstlerische Therapien aktiv. Sie erklärt, warum die bessere Regulierung von Beruf und Ausbildung an bürokratischen Hürden scheitert, was das Aus der Ampel für die Zukunft der Musiktherapie bedeutet und welche Schritte nötig wären hin zu einem besseren Angebot und mehr Sicherheit für Patient:innen.
Jetzt abonnieren, um weiterzulesen.
Unbegrenzter Zugang zu allen aktuellen Artikeln und dem Archiv
VAN als unabhängiges Magazin wird maßgeblich über Abos getragen. Mit Ihrem Abo ermöglichen Sie unsere Arbeit und sichern die Zukunft von VAN.
