Die öffentlichen Berliner Musikschulen müssen ihre Honorarkräfte (die etwa 80 Prozent der Belegschaft ausmachen) eigentlich fest anstellen, so sieht es die Deutsche Rentenversicherung infolge des sogenannten »Herrenberg-Urteils«. Das Bundessozialgericht hatte im September 2022 einer Klavierlehrerin ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestätigt. Die Deutsche Rentenversicherung reagierte im Sommer 2023 mit einer Neuauflage ihres Kriterienkatalogs, die die freiberufliche Lehrtätigkeit an Musikschulen in der Jahrzehnte lang praktizierten Form rechtlich faktisch unmöglich machte. Bundesweit bemühten sich in der Folge Kommunen, die Honorarkräfte an den öffentlichen Musikschulen fest anzustellen – häufig unter hohem finanziellen Druck.
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