Vor einigen Jahren entbrannte in VAN eine – nach wie vor aktuelle – Debatte über die Fragen, was der Musikunterricht an Schulen leisten soll, was (angehende) Musiklehrer:innen dafür mitbringen müssen und wen Hochschulen zu einem entsprechenden Studium zulassen sollten. Damit eng verbunden ist die Frage: Wie werden diejenigen ausgewählt, die Musiklehramtsstudierende im pädagogischen Bereich ausbilden? Gerade an Musikhochschulen ergeben sich aus den Verfahren zur Berufung neuer Musikpädagogikprofessor:innen Fallstricke, die der Auswahl der geeignetsten Anwärter:innen im Wege stehen können. In den letzten Jahren mehren sich Klagen, die solche Berufungsverfahren anfechten.
An Musikhochschulen sind für gewöhnlich nur wenige Professor:innen mit der musikpädagogischen Lehre für angehende Musiklehrkräfte betraut – zuweilen gibt es in diesem Bereich (zumindest laut Websites der Hochschulen) nur eine einzige Professur. Entsprechend groß ist der Einfluss der Person(en) auf diesem Posten (auch wenn natürlich auch wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Gastdozent:innen an Lehre und/oder Forschung beteiligt sind). Eine Professur für Musikpädagogik wird normalerweise unbefristet vergeben. Einzelne Personalentscheidungen prägen hier also Lehre und Forschung über Jahrzehnte hinweg.

