Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verwaltet in Deutschland die Werke von 90.000 Komponist:innen, Textdichter:innen und Musikverleger:innen sowie fast zwei Millionen internationalen Rechteinhabern. Wenn hierzulande urheberrechtlich geschützte Musik in der Öffentlichkeit gespielt wird, kassiert die GEMA mit. Für viele Komponist:innen »Ernster Musik«, von denen die wenigsten ohne beispielsweise eine Professur von ihrer Arbeit leben können, trägt die GEMA entscheidend zur Existenzsicherung bei. Das liegt auch daran, dass an E-Komponist:innen bisher nach einem anderen Verteilungsschlüssel im Verhältnis – aber natürlich nicht in absoluten Zahlen – mehr ausgeschüttet wird als an U-Musiker:innen. Doch mit diesem Prinzip einer Solidargemeinschaft soll nun Schluss sein: Wenn es nach dem Willen von Aufsichtsrat und Vorstand geht, sollen in Zukunft alle nach Aufführungshäufigkeit denselben Anteil erhalten. Man habe sich vorgenommen, »die kategorische Unterscheidung nach ›Ernster Musik‹ und ›Unterhaltungsmusik‹ in Verteilung und kultureller Förderung aufzulösen und genreneutral zu gestalten«, heißt es vonseiten der GEMA. Der Komponist Helmut Lachenmann erklärt, was er davon hält.
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