Ein Festvertrag an einem deutschen Opernhaus – für viele Sängerinnen und Sänger nicht nur in Deutschland das Karriereziel schlechthin. Doch diese »Sicherheit« hat einen hohen Preis. Rein arbeitsrechtlich gesehen ist der sogenannte NV-Bühne ein Vertrag, der vieles darf und wenig muss: »Der NV ist der einzige Arbeitsvertrag in diesem Land, in dem die Arbeitszeit nicht geregelt ist. Theoretisch könnten die Darsteller dem Theater 24 Stunden zur Verfügung stehen«, erklärt Hans-Werner Meyer vom Bundesverband Schauspiel gegenüber VAN. Die Proben, die in der Regel zwischen 10 und 14 sowie 18 und 22 Uhr stattfinden, richten sich nach einem Tagesplan, der oft erst am Vortag veröffentlicht wird, nach geltendem Recht ist es außerdem möglich, dass Beschäftigte elf aufeinanderfolgende Tage ohne freien Tag arbeiten.


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… lebt in Berlin und arbeitet als freischaffende Sängerin und Musikjournalistin (u.a. für Opernwelt, Crescendo, TAZ).