NRW hat als erstes Flächenland im Januar 2026 verbindliche Honoraruntergrenzen bei der Bezahlung von freischaffenden Künstler:innen eingeführt. Anders als beim Bund gelten diese bereits, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung von Projekten beteiligt ist. Damit reagiert NRW auf die erschreckend prekäre Einkommenssituation vieler freiberuflicher Musiker:innen: Deren Brutto-Jahreseinkommen lag laut einer Prognose der Künstlersozialkasse 2025 im Klassik-Bereich bei durchschnittlich 13.804 Euro und damit deutlich unter der Armutsgrenze. Weil so nur wenig Rentenpunkte gesammelt und keine Rücklagen gebildet werden können, ist auch Altersarmut quasi vorprogrammiert.


Jetzt abonnieren, um weiterzulesen.

Unbegrenzter Zugang zu allen aktuellen Artikeln und dem Archiv

VAN als unabhängiges Magazin wird maßgeblich über Abos getragen. Mit Ihrem Abo ermöglichen Sie unsere Arbeit und sichern die Zukunft von VAN.


Sie haben schon ein Abo?

... machte in Köln eine Ausbildung zur Tontechnikerin und arbeitete unter anderem für WDR3 und die Sendung mit der Maus. Nach einem Schulmusik- und Geschichtsstudium in Berlin und Bukarest gibt sie Seminare in Musikwissenschaft und Musikjournalismus und ist Redakteurin bei VAN. merle@van-verlag.com