NRW hat als erstes Flächenland im Januar 2026 verbindliche Honoraruntergrenzen bei der Bezahlung von freischaffenden Künstler:innen eingeführt. Anders als beim Bund gelten diese bereits, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung von Projekten beteiligt ist. Damit reagiert NRW auf die erschreckend prekäre Einkommenssituation vieler freiberuflicher Musiker:innen: Deren Brutto-Jahreseinkommen lag laut einer Prognose der Künstlersozialkasse 2025 im Klassik-Bereich bei durchschnittlich 13.804 Euro und damit deutlich unter der Armutsgrenze. Weil so nur wenig Rentenpunkte gesammelt und keine Rücklagen gebildet werden können, ist auch Altersarmut quasi vorprogrammiert.
Um sicherzustellen, dass die Einführung der Honoraruntergrenzen keine Reduzierung der geförderten Projekte zur Folge hat, kündigt das Land NRW jetzt an, in diesem und im kommenden Jahr jeweils rund 3 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, um die Mehrkosten für die Veranstalter abzufedern.

