Das 1984 gegründete Münchner KünstlerSekretariat am Gasteig, das Künstler:innen wie Herbert Blomstedt, Julia Fischer, Christian Gerhaher, Manfred Honeck und Lang Lang, aber auch Newcomer vertritt, nimmt den begonnenen Diskussionsfaden von Cornelia Schmid und Sonia Simmenauer auf und schildert seinen Blick auf die aktuelle Situation der Agenturen und die Zukunft des Geschäftsmodells.

Die Corona-Krise hat über Nacht die ideellen Werte unserer reichen Kulturlandschaft in den Hintergrund rücken lassen und sie durch monetäre Diskussionen ersetzt. Kaum jemand redet darüber, welche Spieltraditionen – die immerhin zwei Weltkriege überstanden haben – gerade bedroht sind, wenn beispielsweise Klangkörper und Ensembles monatelang nicht für Proben und Konzerte zusammenkommen können. Wenn wir künstlerisch einigermaßen unbeschadet in den Spielbetrieb zurückfinden, ohne die reiche Besucher:innenzahl aufgrund von Ansteckungsängsten zu verlieren, haben wir bereits viel erreicht. Die Diskussionen über Veränderungen in der Branche sind im vollen Gang, doch sollte man mit Blick auf die künstlerische Vielfalt und Qualität – deren Schutzbedürftigkeit nun hoffentlich ins breitere Bewusstsein dringt – die bisherigen Mechanismen nicht ungeprüft verabschieden. Vieles stellt sich bei genauer Betrachtung sehr differenziert dar.

Sonia Simmenauer thematisiert in ihrem VAN-Beitrag mit dem Stichwort »Gagendeckelung« die Gagenhöhe von freien Solist:innen. Davon abgesehen, dass an fast allen Häusern und Klangkörpern durchaus eine in der Branche bekannte Höchstgage existiert, stellen die besseren Honorare in den meisten Fällen das finanzielle Abbild der künstlerischen Qualität und des Bekanntheitsgrades einer einsamen Spitze dar. Nicht umsonst schmücken diese Namen die Plakate der Veranstalter, von denen sie engagiert werden und deren Standing zu einem nicht geringen Teil die Preiskategorie der jeweiligen Vorstellung oder des Konzerts mitbestimmt. Es kommt allenthalben vor, dass der angekündigte »Star« krankheitsbedingt – und dadurch ohne einen Cent Einkommen – kurzfristig ausfällt und ein unbekannter »Einspringer« seinen Part übernimmt, ohne dass die Ticketpreise deshalb herabgesetzt werden. Veranstalter begründen dies nicht selten mit dem Verweis auf das »künstlerische Gesamtpaket«. Das ist geübte Praxis und balanciert sich letztlich aus, wenn die Einspringer dabei ihren Durchbruch feiern. Das sind jene wunderbar-unkalkulierbaren Momente der Kunst.

Der Weg zum Ruhm, der meistens schon im Kleinkindalter mit täglichen Übestunden beginnt, ist beschwerlich und risikobehaftet wie in kaum einem anderen Beruf. (Nur Wenige sind sich darüber im Klaren, dass die Sehnenscheidenentzündung für den Pianisten oder die Wechseljahre für eine Sängerin existenzbedrohend sein können.) Der Markt von freiberuflichen Solist:innen folgt demgemäß den relativ simplen Mechanismen von Exzellenz und Exklusivität. Dem Risiko der selbständigen Solist:innen steht die kalkulierbare Festanstellung als Orchestermusiker:in oder Chorist:in gegenüber, wo nachlassende künstlerische Kraft keine Auswirkung auf den Lohn hat. Nicht allen Sänger:innen wird ein Ensemblevertrag angeboten bzw. ist die Ensemblemitgliedschaft wiederum für viele etablierte Gesangssolist:innen ab einem bestimmten Punkt mit den derzeitigen Rahmenbedingungen kaum eine Alternative, weshalb die Zeiten längst vorbei sind, in denen Berlin, Dresden oder München ein forderndes Werk wie den Tristan dreifach aus den eigenen Reihen besetzen konnten.

Aus der klimaschonenden Perspektive betrachtet mag es absurd erscheinen, eine Rheintochter für London aus Deutschland oder einen bestimmten Tenor für die wenigen Takte in Schuberts G-Dur-Messe nach Italien einzufliegen. Wenn es jedoch um interpretatorische Feinheiten geht, die Dirigent:innen an jener Sängerin oder jenem Sänger schätzt und sich in das restliche Ensemble besonders gut einfügen, so wird die Anreise künstlerisch notwendig. Die Interpret:innen sind nichts ohne die Werke – aber das gilt auch umgekehrt! Sicherlich gibt es hier und da Möglichkeiten zur Optimierung im Reiseverhalten oder bei Besetzungen. Wer aber pauschal auf lokale Künstler:innen setzen will, läuft Gefahr, im künstlerischen Mittelmaß zu enden, wie auch Cornelia Schmid es in VAN beschrieb.

Wem dienen die Agenturen? Diese Frage stellt Sonia Simmenauer mit Blick auf die Evaluierung unseres Geschäftsmodells und weist zurecht darauf hin, dass wir gegenüber Veranstaltern auch »Ratgeber, Informationsquelle, Ermöglicher und Vertrauenspersonen für eine zuverlässige Planung« sind. Man muss aber ergänzen: Wir sind keine Castingchefinnen oder Konzertplaner – treffen also nicht die letztgültige Entscheidung auf Veranstalterseite. Die Zusammenarbeit ist im besten Fall ein fruchtbarer und vertrauensvoller Dialog. Nicht zu vernachlässigen ist dabei, dass die Künstler:innenfamilie einer Agentur nicht nur einen gemeinsamen, qualitativen Nenner, sondern auch eine ähnliche künstlerische Grundhaltung haben sollte – so lautet zumindest unser Credo. Wenn Veranstalter wissen, für welchen Künstler:innentypus eine Agentur steht, fällt es ihnen leichter, ihrem Urteilsvermögen zu vertrauen und den Künstler:innen Chancen einzuräumen. Im besten Fall tragen wir also dazu bei, dass besonderen Künstler:innen die Bühne geboten wird und damit das breite Publikum in den Genuss ihrer Kunst kommt. So gesehen hat das alte Provisionsmodell von Opernhäusern, die sich die Provisionssumme mit den Künstler:innen teilen, die Entlohnung einer in Künstler:innen- wie in Veranstalterrichtung weisenden Serviceleistung der Agentur besser abgebildet. Dieses Modell wurde allerdings von Seiten der Opernkonferenz vor einigen Jahren ohne jede Diskussion abgeschafft.

Laut Vermittlergesetz hätten Agenturen das Recht, nach Vertragsschluss (also oft bereits Jahre vor dem Veranstaltungstermin) ihre Provisionsrechnung zu stellen. Nach altem Brauch geschieht dies jedoch erst nach der Gagenauszahlung, also nach dem Auftritt. Niemand will einem Künstler, der erkrankt ist, Geld abnehmen, das er nicht verdient hat. Im Normalfall hält sich dieser Verlust ohnehin die Waage, weil – wie oben skizziert – die Einspringer eine gewisse Balance schaffen. Erst das Virus offenbart uns die Problematik der geübten Praxis: Wem sollen die Agenturen für eine bereits seit Längerem komplett erbrachte Leistung ihre Provisionsrechnung stellen, wenn einerseits Ausfallhonorare nicht fließen bzw. diese auf ein Bruchteil der ursprünglichen Gage gedeckelt werden und andererseits Künstler:innen lediglich für sich selbst staatliche Unterstützung ansuchen können? In diesen existenzbedrohenden Zeiten mag einem die Überlegung durch den Kopf gehen, zukünftig bereits bei Vertragsschluss einen Teil der Provision in Rechnung zu stellen – Künstler:in oder Veranstalter, das wäre zu diskutieren. Könnte dies eine praktikable und gleichzeitig unbürokratische Lösung sein, die der agenturseitigen Vorleistung gerecht wird, ohne das Vertrauen zwischen Künstler:in, Veranstalter und Agentur zu belasten? Diskussionen haben noch nie geschadet, auch wenn eine einheitliche Lösung im Gleichklang der Agenturen vielleicht utopisch erscheint. Für die derzeitige Krise bleibt uns nur zu wünschen, dass auch die Branche der Agenturen stärker und wohlwollend in den Blickwinkel der politisch Verantwortlichen gerät und dass von den hoffentlich bald im größeren Maß fließenden Ausfallhonoraren letztlich etwas bei den Agenturen ankommt, damit diese überleben und auch zukünftig in ihrer Vermittlerrolle einen Beitrag zum Erhalt unserer vielfältigen Kulturlandschaft leisten können. ¶