Vertragsdeutsch versteht, so scheint es, eigentlich niemand so richtig. Julia Wissert (Regisseurin) und Sonja Laaser (Anwältin und Dramaturgin) haben vor kurzem allerdings einen Formulierungsvorschlag für einen Passus in Verträgen von Künstler*innen mit Theatern und Konzert- und Opernhäusern ins Netz gestellt, dessen Sinn sofort einleuchtet: Die Anti-Rassismus-Klausel. »Sie kann genutzt werden, um im Rahmen eines Vertragsverhältnisses Beteiligte vor rassistischen Äußerungen und Übergriffe durch Mitarbeiter*innen der/des Auftraggeberin/s zu schützen«, und: »Die Vereinbarung sieht vor, dass Auftraggeber*innen, etwa ein Theater, im Falle eines Verstoßes auf eigene Kosten eine Schulung oder vergleichbare Maßnahme mit ihren Mitarbeiter*innen durchführen lassen muss, die zur Aufklärung über rassistische Strukturen und rassistische Wortwahl beiträgt. Eine Besonderheit ist, dass die Deutungshoheit darüber, welche Beleidigungen als rassistisch diskriminierend empfunden und eingestuft werden, bei den Betroffenen selbst liegt«, schreibt Sonja Laaser dazu auf ihrer Website (der Formulierungsentwurf steht dort zum Download und zur freien Verwendung durch Künstler*innen und Kulturinstitutionen zur Verfügung). Am Theater Oberhausen hatte das freie Kollektiv »Techocandy« mit Unterstützung des Intendanten Florian Fiedler jüngst mit der Verwaltung über die Aufnahme der Anti-Rassismus-Klausel gestritten und am Ende das Stück Schaffen ohne Vertrag auf die Bühne gebracht. Sonja Laaser erklärt mir am Telefon genauer, wie die Klausel gedacht ist und wo sie greifen soll.
VAN: Gab es einen konkreten Anlass diese Klausel zu entwerfen?
Sonja Laaser: Es gibt immer wieder ganz viele konkrete Anlässe. Das können manchmal auch ganz – in Anführungszeichen – ›kleine‹ Bemerkungen sein. Die betroffenen Mandanten sind häufig in der Situation, dass sie erklären müssen, warum diese Bemerkungen problematisch sind, also die Aufklärungsarbeit leisten. Wir haben darüber nachgedacht, wie man andere mit in die Verantwortung der Aufklärung des strukturellen Rassismus in unserer Gesellschaft nehmen könnte. In den meisten Theatern gibt es auf der Bühne eine Auseinandersetzung mit dem Thema, aber nicht intern, durch Schulungen oder so etwas, sodass leider häufig nicht intentionaler – also nicht absichtlich gewollter – Rassismus vorkommt.
Sie sprechen jetzt von Theatern, im Formulierungsvorschlag ist auch von ›Theatern‹ die Rede. Inwiefern ist diese Klausel denn auf Verträge mit Opern- und Konzerthäusern übertragbar?
Die Klausel ist im Rahmen des Theaterkontextes entstanden, sodass ich sie für Theater entworfen habe. Sie ist genauso verwendbar für den Opern- und Konzerthauskontext, die Verträge sind vergleichbar. Die Regisseurin Julia Wissert hat auch Rückmeldungen zu rassistischen Äußerungen im Opernkontext erhalten.
Julia Wissert schreibt dazu per Mail:
»Nachdem meine Diplomarbeit [Schwarz.Macht.Weiß. Eine kritische Analyse der Arbeitsverhältnisse Schwarzer Theatermacher_innen an deutschsprachigen Bühnen] 2014 bekannter wurde, habe ich Anrufe und Nachrichten von Opernsänger*innen, auch von großen Häusern, bekommen, die sich informieren wollten, wie ich mit rassistischen Vorfällen umgehe. Das Problem scheint, meines Erachtens, in der Oper anders kompliziert zu sein, da der Kanon der ›großen‹ Opern in einer Zeit entstand, in der Menschen wie ich verkauft wurden, exotische Prinzessinnen aus ›fernen Ländern‹ waren oder einfach Sklaven oder Verbrecher. Diese Bilder scheinen bei Regisseur*innen sehr oft die Reproduktion dieses rassistischen Blicks zu provozieren anstatt eine Infragestellung desselben. Da die Libretti direkt mit der Musik verbunden sind, scheinen Bearbeitungen oder Neuerungen fast unmöglich, da immer wieder argumentiert wird, das Publikum komme für die Musik. Ich habe nur einen kleinen Eindruck der Unmöglichkeit eines Strichs in der Musik bekommen, als ich selbst Opern inszeniert habe. Die letzte Entscheidung hatte der Dirigent.
Die Kolleg*innen beschrieben Situationen von Blackface, die sie ansprachen, bei denen sie aber keinen Rückhalt von ihrem Ensemble bekommen haben. Für mich ist die Frage: Wenn wir als Theater und Opern nicht obsolet werden wollen, wird es dann nicht Zeit über die Art von Publikum nachzudenken, das wir in die Häuser einladen wollen? Wenn ich Blackface sehe oder die Geschichte von ertrinkenden Sklaven ›hören‹ soll, dann weiß ich: Ich bin nicht gemeint als Publikum. Diese Art der Fetischisierung von Schwarzem Schmerz oder Leiden will ich nicht mehr sehen. Das ist für mich ein weißer Blick, der damit angesprochen werden soll.«
Frau Laaser, Sie haben eben von Rassismus als strukturelles Problem unserer Gesellschaft‹ gesprochen. Sind Kulturinstitutionen einfach Teil der Gesellschaft und müssen sich darum, wie alle anderen Institutionen auch, mit Rassismus auseinandersetzen? Oder sind Kulturinstitutionen ein Sonderfall?
Sonja Laaser: Ich bin durch meine Tätigkeit im Kulturbereich insbesondere mit den dortigen rassistischen Vorfällen befasst. Von einem strukturellen Rassismus der Gesellschaft ausgehend sind Kulturinstitutionen genauso davon betroffen wie andere Bereiche der Gesellschaft. Das Bewusstsein für den strukturellen Rassismus in der Gesellschaft ist aber leider noch nicht in allen Institutionen vorhanden. Ich habe Geschäftsführer oder Intendantinnen sagen hören: ›Gibt es sowas wirklich im Theaterbereich?‹ Das wundert mich dann. Da schließe ich darauf, dass dort noch nicht genügend Reflektion stattgefunden hat. Eine besonders fatale Auswirkung des strukturellen Rassismus ist, dass sich im Bereich der Darstellenden Kunst dieser bis auf die Darstellungen der Figuren auf der Bühne auswirkt. Wer erhält welche Rolle und so weiter … Kulturinstitutionen sind deswegen besonders stark in der Verantwortung, sich diesem Thema anzunehmen. Der ›gute Wille‹ beziehungsweise nicht rassistisch sein zu wollen, genügt da nicht.
Wie sind denn die Rückmeldungen ansonsten?
Es gibt Theater, auch große Institutionen, die die Klausel schon in ihre Verträge aufgenommen haben [laut Julia Wissert zum Beispiel das Schauspielhaus Bochum, das Staatstheater Hannover und das Theatertreffen der Jugend].
Dann gibt es andere, die Sorge haben, dass es durch die Klausel ungeprüfte Schuldzuweisungen geben kann.
Obwohl der Entwurf Rassismus ja relativ deutlich definiert, nach dem Internationalen Übereinkommen der UN zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung.
Und: Bei der Klausel muss man ja keine Strafe zahlen. Es gibt lediglich die Verpflichtung einen Workshop oder ähnliches abzuhalten. Erst der Verstoß gegen diese Vereinbarung führt zu einem Kündigungsrecht. Demnach führt nicht der rassistische Vorfall, sondern die nicht durchgeführte Maßnahme zu einem Kündigungsrecht.
Ich denke: Wenn jeder mal so einen Workshop macht, ist das sowieso gut. Wenn man Sorge wegen der Schuldzuweisungen hat, könnte man ja auch sagen: Wir machen so oder so einfach einen Workshop, unabhängig von der Klausel, um die Leute, die so eine Schulung nie bekommen haben, aufzuklären. Dann könnte man sich beispielsweise auch darauf einigen, dass für den Fall, dass ein Workshop ›präventiv‹ angeboten wird, die Klausel nicht in Kraft tritt.
Es gab auch ein Theater, dass vorgeschlagen hat: Wir rügen dann lieber nach einem Vorfall die Person. Darum geht es aber gar nicht. Die Person, die sich so äußert, ist ja Teil einer strukturell rassistischen Gesellschaft. Wenn sich Menschen so äußern ist das einfach Ausdruck dessen, dass es zu wenig Sensibilisierung gibt. Die Antwort der Klausel darauf sollte keine Rüge, sondern Aufklärung sein.
Das Eingeständnis, dass sich Personen einer Institution rassistisch geäußert haben, bewirkt wahrscheinlich auch, dass diese Institution sich dann ziemliche Sorgen um ihren Ruf macht, denkt, sie stünde plötzlich als rassistisch da, wenn sie solche Workshops durchführen muss.
Wir gehen davon aus, dass es sich – wie bereits erwähnt – um ein gesellschaftlich strukturelles Problem handelt. Nur der Umgang mit den Vorfällen, die Befassung mit der Thematik kann uns weiterbringen. Der Standpunkt, dass ›so etwas‹ in ›unserem Haus‹ nicht stattfindet, hilft uns nicht weiter. Die Äußernden haben häufig nicht die Intention, den anderen herabzuwürdigen. Aber schon die ständige Markierung des Anderen als exotisch und so weiter kann problematisch sein.
Ich weiß nicht, wie das bei Ihnen war – bei mir in der Schule war Rassismus nie Thema. Das ist ein totales Wissensproblem. An Schauspielschulen wird die Problematik häufig überhaupt nicht thematisiert. Ich bin also lange davon ausgegangen, dass ich mit dieser Thematik nichts zu tun habe. Das ist falsch gewesen. Wenn Rassismus ein strukturelles Problem ist, dann ist er einfach erstmal da.
Als ich den Vertrag als nicht-Fachfrau gelesen habe, schien mir das einseitige Kündigungsrecht der Künstler*innen eine ziemlich krasse Maßnahme zu ermöglichen. In Ihrer Erläuterung zur Klausel schreiben Sie allerdings, dass sowas typisch ist in solchen Verträgen.
Aber andersrum! Viele schreien jetzt: ›Oh Gott, was für eine krasse Strafe! Darüber müssen Gerichte entscheiden!‹ Wir sind es gewohnt, dass die Theater als stärkere Verhandlungsmacht sich einseitige Kündigungsrechte vorbehalten. Aber ich sehe da kein juristisches Problem, das einseitige Kündigungsrecht kann ja auch der andere haben – außerdem ist es immer durch einen Workshop oder ähnliches verhinderbar. Es wäre natürlich auch möglich, beiden Seiten ein Kündigungsrecht einzuräumen, also auch für den Fall, dass Auftragnehmer*innen nicht gewillt sind, an einer Anti-Diskriminierungsmaßnahme teilzunehmen. Wir sind offen für weitere Vorschläge, auch aus Oberhausen. Wir wollen die Klauseln mit den Theatern gemeinsam weiterentwickeln.
Was ist mit anderen Arten von Diskriminierung – bräuchte es auch eine Anti-Sexismus- oder Anti-Antisemitismus-Klausel oder würde das Probleme mit Diskriminierung kleiner machen als sie sind, weil es dann wie eine Beliebigkeit der Diskriminierungsmechanismen wirkt?
Da muss man sich sehr genau anschauen: Gibt es schon Initiativen, die an den Themen dran sind? Ist bereits eine dafür zuständige und auch ausgebildete Person am Haus vorhanden? Sind die Thematiken vergleichbar? Bei bestimmten Formen der Diskriminierung geht es dann ja nicht mehr darum, mit der Person, von der der Vorfall verursacht wurde, einen Workshop zu machen, da will man vielleicht gar nicht mehr mit der Person zusammenarbeiten. Bei Rassismus geht es uns mit dieser Klausel vor allem um Sensibilisierung. Ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass beispielsweise auch der nicht intentionale Rassismus problematisch ist. Wenn Rassismus ohnehin mehr als Problem thematisiert würde, bräuchte man so eine Klausel gar nicht. ¶