Die, die ohnehin in prekären Arbeitsverhältnissen leben, trifft die Corona-Krise besonders hart. Zu spüren bekommen das im Bereich der klassischen Musik aktuell zum Beispiel Akteur:innen der freien Szene und Lehrkräfte an Musikschulen. Diese »Hierarchie der Not« macht aber auch vor Musikhochschulen nicht halt. Wie hier das Sommersemester aussehen wird, ist bis dato meist noch unklar. Am stärksten wirkt sich diese Unsicherheit auf die Lehrbeauftragten aus, denn sie werden in den meisten Bundesländern nur für tatsächlich gegebene Unterrichtsstunden bezahlt. Wenn keine Lehre stattfinden kann, bedeutet das: keine Einnahmen. »Die Lehrbeauftragten sind bekanntermaßen auf ihre Vergütungen existentiell angewiesen und arbeiten oft schon seit Jahrzehnten unter prekären Bedingungen«, schreiben die Sprecher:innen der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm) in einer Pressemitteilung am 30. März 2020. »Die schon unter normalen Umständen unzumutbaren Nachteile des Einsatzes von Lehraufträgen im Rahmen eines ›öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses eigener Art‹ – d.h. ohne jegliche Absicherung – potenzieren sich im Angesicht der Corona-Krise um ein Vielfaches!« An vielen Musikhochschulen wird um die Hälfte des künstlerischen Unterrichts durch Lehrbeauftragte abgedeckt. Darum wird aktuell deutschlandweit mit Hochdruck an Lösungen und Perspektiven gearbeitet, die einerseits den Lehrbeauftragten ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit und gleichzeitig den Studierenden eine möglichst gute Betreuung ermöglicht.
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