Wie kann ich als Kulturschaffende:r Unterstützung beantragen, wenn ich nicht weiß, wie ich die Miete für Mai bezahlen soll? Welche Hilfen gibt es für Klangkörper und Spielorte? Wohin kann ich spenden, wenn ich helfen möchte? Wir geben einen Überblick über Initiativen und Möglichkeiten. Und aktualisieren ständig.

Initiativen von Bund und Ländern speziell für Kulturschaffende

  • Vom Bund geförderte Kulturinstitutionen und -projekte können ab sofort Ausfallhonorare an freiberufliche Künstler:innen zahlen, auch, wenn dies nicht explizit in den jeweiligen Verträgen geregelt wurde. Wichtig ist lediglich, dass das Engagement vor dem 15. März 2020 vereinbart wurde. Bei Gagen unter 1.000 € kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent gezahlt werden, bei Gagen über 1.000 € maximal 40 Prozent. Gedeckelt ist das Ausfallhonorar bei 2.500 €.
  • Ab sofort können freie Orchester und Ensembles beim Bund bis zu 200.000 € Unterstützung für ihre künstlerische Arbeit während der Pandemie beantragen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Klangkörper ihren Sitz in Deutschland haben und die Projekte im Inland durchgeführt werden. Auch dürfen die Orchester und Ensembles nicht überwiegend öffentlich finanziert sein. Für dieses Soforthilfe-Programm werden bis zu 5,4 Millionen € aus dem Förderprogramm »Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland« umgewidmet. Das Programm läuft bis Ende 2020. Hier geht’s zum Antrag.
  • Häuser und Spielstätten, gerade auch die kleineren, können ab dem 6. Mai beim Bund zwischen 10.000 und 50.000 € pro Institution beantragen, um Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen und so schneller wieder öffnen zu können. Auch der Ausbau von digitalen Formaten wird unterstützt. Der Antrag für das Programm mit dem Namen »Neustart« läuft über die Website des Bundesverbands Soziokultur.
  • Die Kulturstiftung des Bundes vergibt 130 sogenannte »Reload«-Stipendien in Höhe von jeweils 25.000 € an freie Freie Gruppen, die sich in der zweiten Jahreshälfte sechs Monate lang künstlerisch mit den Auswirkungen der Coronakrise auseinandersetzen wollen. Bewerben können sich Gruppen ab drei Mitgliedern, die im Bereich Theater, Tanz oder Musik aktiv sind, ab sofort bis zum 25. Mai. Hier geht’s zur Bewerbung. 
  • In Bayern hat der Ministerrat am 21. April beschlossen, soloselbstständigen Künstler:innen drei Monate lang jeweils mit 1.000 € zu unterstützen. An der Umsetzung dieses Hilfsprogramms wird noch gearbeitet.
  • In Berlin können Kultur- und Medienunternehmen mit (in der Regel) über 10 Beschäftigten über die »Soforthilfe IV« einen Zuschuss zu den Betriebskosten bis zu 25.000 €, in Einzefällen sogar bis zu 500.000 € erhalten. Achtung: Die Antragsstellung ist nur zwischen dem 11. und 15. Mai über die Website der Investitionsbank Berlin möglich.
  • Sachsen unterstützt ab sofort nicht-kommunale Musikschulen. Anträge können hier gestellt werden. Auch freie und private Anbieter:innen von Musikunterricht können bei der Landesregierung ein Ausfallhonorar beantragen. Freiberufliche Künstler:innen können sich außerdem um eine Unterstützung von 2.000 € im Rahmen des Stipendienprogramms »Denkzeit« bewerben.
  • In Sachsen-Anhalt können selbstständige, von der Corona-Krise besonders betroffene Künstler:innen und Schriftsteller:innen eine Soforthilfe von 400 € pro Person und Monat beantragen. Das gilt zunächst für einen Zeitraum von 2 Monaten. Hier geht’s zum Antrag.

Hilfen von Bund in Ländern für Selbstständige und kleine Unternehmen

  • Die Bundesregierung kann Dank der »Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige« Zuschüsse bis zu 9.000 € an Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitenden und bis zu 15.000 € an Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden zur Verfügung stellen. Einziges Kriterium ist, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgrund von Corona nachgewiesen werden können und diese nicht schon vor März 2020 bestanden. Die Soforthilfe muss – anders als die Hilfen des Bundes für Orchester und Ensembles – über die Länder beantragt werden, meist über dieselben Stellen, die auch die Länderhilfen vergeben. Zum Teil werden diese Hilfen kombiniert, bzw. verrechnet.Außerdem will die Bundesregierung auf die Rückforderung von Geldern für Projekte und Veranstaltungen, die nun nicht stattfinden können oder nicht stattgefunden haben, wenn möglich verzichten.
  • Wer freiberuflich und offiziell in Quarantäne ist, kann zudem bei den Ländern eine Entschädigung beantragen. Einen Überblick über die zuständigen Behörden gibt es hier.
  • Baden-Württemberg hat einen Soforthilfe-Fond angekündigt, der die Hilfen des Bundes für größere Unternehmen ergänzt. Anträge für Hilfen von Bund und Land können hier gestellt werden.
  • In Bayern können Betriebe und Freiberufler:innen, »die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind«, Soforthilfe von der Bayerischen Staatsregierung beantragen. Diese werden mt den Hilfen des Bundes verzahnt.
  • In Berlin können die Soforthilfen des Bundes hier beantragt werden.
  • In Brandenburg können über ein Soforthilfeprogramm insgesamt 7,5 Millionen Euro an »Unternehmen in akuten betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus« ausgezahlt werden. Hier geht’s zur Unterstützungsanfrage, auch für die Förderung des Bundes.
  • Bremen hat ebenfalls eine »Corona-Soforthilfe« für Freiberufler:innen und kleine Unternehmen geschaffen. Beträge bis zu 5.000 € sollen »in einem stark vereinfachten Verfahren schnell und unkompliziert zur Verfügung gestellt werden«. Anträge für dieses Programm wie auch das Förderprogram des Bundes können  hier gestellt werden.
  • Auch die »Hamburger Corona Soforthilfe des Senats« stellt Zuschüsse in Aussicht: 2.500 € für Solo-Selbständige, 5.000 € für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden, 10.000 € für Unternehmen mit 10–50 Mitarbeitenden und 25.000 € für Unternehmen mit 51–250 Mitarbeitenden. Hier geht’s zum Antrag.
  • Hessen zahlt Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeiter:innen bis zu 10.000 € Soforthilfe, solchen mit bis zu 50 Angestellten bis zu 30.000 €. Der Antrag kann hier gestellt werden. Und hier noch eine kleine Hilfestellung.
  • In Mecklenburg-Vorpommern können Selbstständige und kleine Unternehmen (bis zu 49 Mitarbeitende) Zuschüsse zwischen 9.000 und 40.000 € beantragen.
  • Auch Niedersachen Zuschüsse beantragt werden: von 9.000 € (Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten) bis zu 25.000 € (Unternehmen mit zwischen 30 und 49 Beschäftigten). Informationen zur Antragstellung gibt’s hier.
  • Nordrhein-Westfalen stockt die Bundeshilfen teilweise noch auf. Anträge können hier gestellt werden. Ein Hilfsfonds speziell für freischaffende Künstler:innen ist mittlerweile ausgeschöpft. An einer Verlängerung wird gearbeitet.
  • Unternehmen und Selbstständige aus Rheinland-Pfalz können die Soforthilfe des Bundes hier beantragen.
  • Auch im Saarland werden aktuell nur die Soforthilfen des Bundesprogramms ausgezahlt. Diese können hier beantragt werden.
  • Sachsen macht die Hilfen des Bundes über dieses Portal zugänglich.
  • Neben den Hilfen speziell für Künstler:innen können natürlich auch in Sachsen-Anhalt die Hilfen des Bundes beantragt werden.
  • Schleswig-Holstein stellt folgende Zuschüsse in Aussicht: 2.500 € für Solo-Gewerbetreibende und Solo-Selbständige, 5.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit 1–5 Vollzeitarbeitskräften und 10.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften. Hier geht’s zum Antrag.
  • In Thürigen können die Soforthilfen des Bundes hier beantragt werden.

Eigene Ausgaben senken

  • Wer bei der Künstlersozialkasse (KSK) gemeldet ist, kann dort die Verringerung des Einkommens melden. Die Beiträge werden entsprechend angepasst.
  • Bei den zuständigen Finanzämtern können außerdem Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden.

Soforthilfe-Fonds

  • Die GEMA zahlt über den »Schutzschirm LIVE« bei ihr gemeldeten Urheber:innen ihre anstehenden Ausschüttungen schon zum 1. Juni. Anträge können über das GEMA-Portal gestellt werden. Der »Corona-Hilfsfonds« der GEMA springt bei individuellen Härtefällen ein. Eine Deadline für die Antragsstellung nennt die GEMA nicht.
  • Die Deutsche Orchester-Stiftung hat über ihren Nothilfefonds mittlerweile über 1.300.000 € gesammelt (Stand: 30. April 2020). An 2.500 Musiker:innen wurden bereits Hilfen ausgezahlt, weitere 4.000 Anträge werden bearbeitet. Aktuell kann man leider keine weiteren Anträge mehr stellen. Dies ist erst wieder möglich, wenn weitere Spenden eingegange sind. Spenden kann man natürlich weiterhin jederzeit. Wie’s geht, steh hier.

Initiativen in der Schweiz

  • In der Schweiz können »Selbständigerwerbende, freischaffende Künstler/innen und Grenzgänger/innen« für Ausfälle, die auf das Veranstaltungsverbot (ab dem 28. Februar) und Betriebsschließungen (ab dem 17. März) durch den Bundesrat zurückzuführen sind, Entschädigung beantragen. Wie hoch die Entschädigung jeweils ausfällt, ist hier nachzulesen. An dieser Stelle gibt es weitere Infos. Der Antrag muss online bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden. 

... machte in Köln eine Ausbildung zur Tontechnikerin und arbeitete unter anderem für WDR3 und die Sendung mit der Maus. Es folgten ein Schulmusik- und Geschichtsstudium in Berlin und Bukarest. Heute lehrt sie Musikwissenschaft an der Universität der Künste Berlin und ist Redakteurin bei VAN. merle@van-verlag.com