Laienorchester, Politik und AfD – ein Bericht über eine gescheiterte Debatte.

Text · Titelbild Graham C99 (CC BY 2.0) · Datum 11.12.2019

»Wir wollen doch nur spielen.« Mit der Aneignung der bekannten Beschwichtigungsfloskel von Kampfhundbesitzer*innen wehren sich nicht wenige Laienmusiker*innen gegen das als Zumutung empfundene Ansinnen, das eigene musikalische Tun zu reflektieren, gegebenenfalls zu hinterfragen und gesellschaftlich, politisch, historisch in einen weiteren Kontext zu stellen.

Aber das gemeinsame Musizieren findet ja nicht als privates Freizeitvergnügen im eigenen Kämmerlein statt, fern von den Konflikten und Diskussionen der Gegenwart: mit zahlreichen Vereinen, Verbänden und Organisationen ragt das Liebhabermusizieren weit ins Öffentliche hinein. So wurden 2018 in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren fast zwei Millionen Personen gezählt, die mehrmals wöchentlich ein Musikinstrument spielten; und circa eineinhalb Millionen davon versammeln die Instrumentalverbände des deutschen Laienmusizierens. Wenn nun der 1924 gegründete »Bundesverband deutscher Liebhaberorchester« (BDLO) sich als »Dachverband der Laien-Sinfonie- und -Kammerorchester in Deutschland« versteht und auf seiner Homepage auf »derzeit 855 Mitgliedsorchester, in denen 33.000 Instrumentalistinnen und Instrumentalisten mitspielen« verweist, repräsentiert das so organisierte Fünftel aller deutschen Laienmusiker*innen immer noch einen ziemlich gewichtigen Anteil des deutschen Musikwesens. Mit entsprechender kulturpolitischer Bedeutsamkeit versehen agiert der Bundesverband denn auch: Er wird unterstützt von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und vom Bundesministerium für Familie, SeniorInnen, Frauen und Jugend, ist Mitglied im Deutschen Musikrat und in der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände. Bei BDLO-Veranstaltungen darf man mit der Anwesenheit und den Grußworten von ranghohen Politiker*innen rechnen und einem BDLO-Präsident wird auch schon mal das »Bundesverdienstkreuz 1. Klasse« verliehen: so 2014 dem damaligen Präsidenten des BDLO, Dr. Joachim Conradi, durch den damaligen Finanzminister Bayerns, einem gewissen Dr. Markus Söder.

Für die interne und externe Kommunikation leistet sich dieser kulturpolitische Verband seit seiner Gründung eine eigene Zeitschrift (»Das Liebhaberorchester«), die in den letzten 60 Jahren zweimal jährlich erschienen ist und mit einer Auflage von 5.000 Stück gegen eine geringe Gebühr vor allem unter den Musizierenden der Mitgliedsorchester verteilt wird und außerdem als pdf-Version online verfügbar ist. Seit ich Teil der ehrenamtlich arbeitenden Redaktion sein durfte (ab 1998), enthält sie nicht nur die üblichen Verbandsnachrichten, Hinweise und Tipps (zur Orchester-Organisation, zu rechtlichen Fragen, zur Repertoire-Erweiterung), sondern immer wieder auch den Versuch, Fragen prinzipieller Art zu stellen (»warum überhaupt Laienmusizieren?«). Auch für historische Rückblicke auf die Geschichte der Laienmusik und für satirisch-(selbst-)ironische Betrachtungen aller Art war Platz. Trotzdem konnte man sich über all die Jahre als Redakteur des Eindrucks nicht erwehren, es mit einer etwas lethargischen Leser*innenschaft zu tun zu haben, deren Interesse an den Geschicken des Verbandes wie an tiefergehenden Erörterungen der Laienmusik-Problematik sich doch meist stark in Grenzen hielt.

Foto Japanexperterna.se (CC BY-SA 2.0)
Foto Japanexperterna.se (CC BY-SA 2.0)

Das änderte sich 2016 mit der Veröffentlichung eines Ausschnitts aus dem Aufruf der »Allianz für Weltoffenheit, Solidarität, Demokratie und Rechtsstaat – gegen Intoleranz, Menschenfeindlichkeit und Gewalt«, der sich rechtsextremen fremdenfeindlichen Tendenzen entgegenstellte (Partner dieser Allianz sind unter anderem der Deutsche Kulturrat, in dem der BDLO Mitglied ist, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Olympische Sportbund). Die vierköpfige Redaktion hatte gleichzeitig das BDLO-Präsidium und die Vorstände der Landesverbände gebeten, diesen Aufruf namentlich zu unterstützen. Circa 20 Personen hatten dem Folge geleistet, andere BDLO-Repräsentant*innen konnten sich offenbar eher mit den Argumenten identifizieren, die der bereits genannte Ex-Präsident Joachim Conradi in einer kurzen Erklärung mit dem Titel »Warum ich nicht unterschreibe« präsentierte: Der BDLO würde mit der Behandlung solcher »Themen« seine »Glaubwürdigkeit« verlieren, hieß es da, denn er habe ja als »Interessengemeinschaft der Liebhaberorchester […] nur einen kleinen Teil des gesellschaftlichen und politischen Lebens mit eingeschränktem Blickwinkel zu beackern« und das genüge und sei gut so.

Die Politik konnte so zwar nicht aus den Folgeheften der Zeitschrift herausgehalten werden, aber der Grundton der offiziellen Haltung des Präsidiums war damit gesetzt. Als Conradi im Heft 2/2017 nochmals erklärt hatte, die »kulturpolitische« Aufgabe des BDLO erschöpfe sich im Kampf für weniger GEMA-Gebühren, keine Künstlersozialkasse-Abgaben und freies Notenkopieren, hatte ich angemerkt, dass doch die Frage des Umgangs mit der AfD und mit AfD-Anhänger*innen unter den Orchesterkolleg*innen nicht dadurch zu lösen ist, dass man beim Auspacken der Instrumente auch die eigene Gesinnung ablegt. Da brach aber (vergleichsweise) ein »Sturm« der Entrüstung los; die sonst so zurückhaltenden Leser*innen sprachen in wütenden Rückmeldungen von »Ausgrenzung Andersdenkender«, von dem Versuch, die Musik politisch zu instrumentalisieren und von der schönen heilen Welt der Liebhabermusik: »Sie haben offenbar nicht begriffen, dass Musik einen Raum öffnen kann, in dem Menschen etwas Wunderbares und Gemeinsames schaffen können – und das über alle Partei- und Kulturgrenzen hinweg«. Und überhaupt: Wer, wie die AfD, »die eigene Kultur bewahren möchte, ist nicht fremdenfeindlich!«

Foto TGrand (pixabay.com)
Foto TGrand (pixabay.com)

Noch deutlichere Konturen gewann die Debatte, als der amtierende BDLO-Präsident Helge Lorenz im Folgeheft 1/2018 immerhin zugab, dass der Umgang mit Geflüchteten und das Erstarken der AfD auch für den BDLO ein Problem werden könne, denn »[f]remdenfeindliche Tendenzen und Ausgrenzung haben im Präsidium wie in den Mitgliedsorchestern keinen Platz«. Man erwarte sich aber für »eine wirksame musikpolitische Positionierung in der Gesellschaft« größere Effektivität durch die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, in denen sich das Präsidium des BDLO – »ungeachtet von individuellen politischen Positionen« – intensiv einbringe.

Der Nebensatz über die »individuellen Positionen« im BDLO-Präsidium deutete für Insider einen damals noch unter dem Deckel gehaltenen brisanten Hintergrund an: Eine solche »individuelle Position« vertritt dort nämlich bis heute Frauke Peuker-Hollmann, langjähriges Präsidiums-Mitglied, Vizepräsidentin des BDLO und Vorsitzende des Landesverbandes Bayerischer Liebhaberorchester e.V., die, wie eine ganz einfache Google-Suchanfrage mit ihrem Namen ergibt, auch als Mitglied im Bezirksvorstand des AfD-Bezirksverbands Oberfranken (mit der Funktion »Schatzmeisterin«) amtiert. Das bedeutet: In der Führungsspitze eines 33.000 Mitglieder vertretenden kulturpolitischen und zivilgesellschaftlichen Verbandes, eines Verbandes, der Appelle zur »Weltoffenheit« mitunterzeichnet, der sich für Kulturaustausch einsetzt, sitzt eine Funktionärin einer rechtspopulistischen Partei, deren Demokratie- und Kulturverständnis man für zumindest fragwürdig halten kann. Und á propos Demokratie: Natürlich ist Frau Peuker-Hollmann auf einer Mitgliederversammlung des Verbandes ordnungsgemäß (wenn auch mit einer Wahlbeteiligung von 3%) in ihr Amt gewählt worden. Ihr AfD-Funktionärsamt wurde aber an keiner Stelle dieses Wahlverfahrens öffentlich und für die Wählenden transparent gemacht.

Die Redaktion des »Liebhaberorchesters« fand daher, dass man über die Kompatibilität von AfD-Gesinnung und BDLO-Amt zumindest offen diskutieren sollte, so wie ja in den vergangenen Monaten an sehr vielen Stellen in unserer Gesellschaft solche (In-)Kompatibilitäten thematisiert worden sind. Aber was in Fußballvereinen möglich ist, wird offenbar im deutschen BDLO per autoritärer Anweisung nicht geduldet. Das Präsidium hat sich schützend vor ihr AfD-Mitglied gestellt, diese Debatte verhindert und uns sogar den Abdruck eines Leserbriefs, der die Person und die Sache beim Namen genannt hätte, verboten – mit dem Hinweis auf eine von Frau Peuker-Hollmann angedrohte Unterlassungsklage wegen angeblicher »Verletzung von Persönlichkeitsrechten« (als ob die Information einer frei zugänglichen AfD-Homepage einer Geheimnispflicht unterläge). Damit war aber das Tischtuch zwischen Präsidium und Redaktion zerrissen; grundsätzliche Gespräche zur Frage der Selbstverantwortung und Autonomie der ehrenamtlichen redaktionellen Arbeit und zu Funktion und Rolle der Zeitschrift (reines Verlautbarungs-Blättchen der Verbandsführung oder ein Ort für eine offene Diskussion aller Belange der Mitglieder?) wurden nur halbherzig und ohne nachhaltige Resultate geführt. Das Erscheinen eines weiteren von mir verfassten Artikels, der ebenfalls das Präsidium kritisierte, aber in ganz anderer Sache, wurde vom selben verhindert und die zwanzigjährige »Zusammenarbeit« mit mir per E-Mail-Umlaufbeschluss für beendet erklärt. Die gesamte Redaktion reagierte mit einem geschlossenen Rücktritt solidarisch auf meinen Rauswurf.

»Wir wollen doch nur spielen.« Wie Laienorchester sich (nicht) gegenüber der AfD positionieren in @vanmusik.

Was lehrt uns das? Zumindest dies: Die von vielen wütenden Leser*innen behauptete und geforderte »Politikfreiheit« der Laienmusik (»wir brauchen keine ideologischen Gesinnungskontrollen: wir spielen doch nur«) führt letztendlich de facto zur Normalisierung von Denk- und Redeverboten und zu einer nervösen Hypersensibilität gegenüber Kritik und Diskussion. Was immer die AfD sonst in diesem Land erreicht hat und sicher auch noch erreichen will: Die schleichende Unterwanderung unserer liberalen Zivilgesellschaft durch autoritäre Haltungen und repressive Verhaltensweisen hat sie offenbar in diesem Fall bereits geschafft. ¶