Wer im Rentenalter freiwillig weiterarbeitet, soll ab 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro hinzuverdienen können, ohne Steuern zahlen zu müssen, so hat es Mitte Oktober das Bundeskabinett in einem Gesetzentwurf beschlossen. Das neue Gesetz soll allerdings nicht für Selbständige gelten – und damit auch nicht für Musiker:innen und Musikunternehmer:innen der Freien Szene, kritisieren die Musikverbände PRO MUSIK, Deutsche Jazzunion, FREO, unisono und Verband unabhängiger Musikunternehmer:innen (VUT). Auch wenn die Künstler:innen über die Künstlersozialkasse sozialversicherungspflichtig sind, bleiben sie von der Aktivrente ausgeschlossen.
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